Eigenüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die weiteren Eigentümer werden im Laufe der nächsten Jahre zur Eigenüberwachung aufgefordert (Ziel: 200 Anschreiben pro Jahr). Die ursprüngliche Koppelung der Eigenüberwachung private Grundstücksentwässerungsanlage und öffentliche Kanäle wird nicht weiter verfolgt.<ref>Quelle: [http://berndweickert1.blogspot.de/2016/01/bernd-fuhlt-sich-ungerecht-behandelt.html Bernd Weickert, Donnerstag, 28. Januar 2016, Bernd fühlt sich ungerecht behandelt] - abgerufen am 29.01.2016 um 13:41 Uhr</ref> | Die weiteren Eigentümer werden im Laufe der nächsten Jahre zur Eigenüberwachung aufgefordert (Ziel: 200 Anschreiben pro Jahr). Die ursprüngliche Koppelung der Eigenüberwachung private Grundstücksentwässerungsanlage und öffentliche Kanäle wird nicht weiter verfolgt.<ref>Quelle: [http://berndweickert1.blogspot.de/2016/01/bernd-fuhlt-sich-ungerecht-behandelt.html Bernd Weickert, Donnerstag, 28. Januar 2016, Bernd fühlt sich ungerecht behandelt] - abgerufen am 29.01.2016 um 13:41 Uhr</ref> | ||
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Version vom 29. Januar 2016, 12:48 Uhr
Stadt Burgkunstadt<ref>Quelle: Bernd Weickert, Donnerstag, 28. Januar 2016, Bernd fühlt sich ungerecht behandelt - abgerufen am 29.01.2016 um 13:41 Uhr</ref>
Es gibt in Burgkunstadt ca. 2.200 Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage.
Bis Januar 2016 wurden insgesamt 331 Grundstückseigentümer zur Eigenüberwachung aufgefordert. Bis 28.01.2016 haben nach Angaben der Stadt 273 Grundstückseigentümer die geforderten Maßnahmen durchführen lassen. Von 15 weiteren Grundstückseigentümern ist bekannt, dass die Aufträge an geeignete Unternehmen vergeben wurden. Es wurden 115 Erinnerungsschreiben verschickt, mit Fristsetzung und Hinweis, dass es sich die Stadt Burgkunstadt vorbehält, gem. § 20 (Ordnungswidrigkeiten) oder § 21 (Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel) der Entwässerungssatzung rechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Eigenüberwachungspflicht mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung durch Bescheid wurden noch nicht angewendet.
Die weiteren Eigentümer werden im Laufe der nächsten Jahre zur Eigenüberwachung aufgefordert (Ziel: 200 Anschreiben pro Jahr). Die ursprüngliche Koppelung der Eigenüberwachung private Grundstücksentwässerungsanlage und öffentliche Kanäle wird nicht weiter verfolgt.<ref>Quelle: Bernd Weickert, Donnerstag, 28. Januar 2016, Bernd fühlt sich ungerecht behandelt - abgerufen am 29.01.2016 um 13:41 Uhr</ref>
Normen
- Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach UrhG § 5 Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz. Diese Norm ist als amtliches Werk gemeinfrei. Dem Rechtsstaatsprinzip ist das Gebot zu entnehmen, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen. (BVerwG, Beschluss vom 18.10.2006 - 9 B 6.06 Amtlicher Leitsatz 1). Alle Angaben ohne Gewähr.
Publikationen
BLOGs
- Bernd Weickert, Donnerstag, 28. Januar 2016, Bernd fühlt sich ungerecht behandelt
- Bernd Weickert, Mittwoch, 13. Januar 2016, Vorgehensweise bei der Eigenüberwachung der Grundstücksanschlüsse im Privatgrund
- Bernd Weickert, Montag, 11. Januar 2016, Stadt Burgkunstadt verarscht Grundstückseigentümer
Siehe auch
Fußnoten
<references/>