Mutterschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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* {{BVerfG 1 BvL 10/01}}: "Es ist mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref> | * {{BVerfG 1 BvL 10/01}}: "Es ist mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref> | ||
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Version vom 16. Dezember 2015, 14:25 Uhr
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (GG Art. 6 Abs. 4)
Normen
- GG Art. 6 Abs. 4
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 28.03.2006 - 1 BvL 10/01: "Es ist mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
- BVerfG, Urteil vom 10.02.1982 - 1 BvL 116/78 = BVerfGE 60, 68- Mutterschutz
Fußnoten
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