Stadtratssitzung-2015-09-15: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2015, 16:10 Uhr
Bauausschuss
Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Stadtrat
Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Anwesend: 19 (+ 1) (FR entschuldigt)
Öffentlicher Teil
TOP 00 Anträge zur Tagesordnung
Der Bürgerverein stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:
(1) TOP 17 der nichtöffentlichen Sitzung wird in öffentlicher Sitzung nach TOP 11 behandelt. (2) TOP 12 der öffentlichen Sitzung wird nach TOP 03 behandelt: Wichtigster Punkt, wichtige Punkte sind am Anfang zu behandeln, nicht am Ende, wenn alle müde sind.
zu (1) Die Bürgermeisterin verliest eine Stellungnahme des Landratsamts auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde des Bürgervereins hin:
Die Behandlung von internen Verwaltungsanweisungen hat nicht öffentlich zu erfolgen.
MD: der Bürgerverein zieht darauf hin den Antrag (1) zur Tagesordnung zurück.
Anmerkung:
- Die Behandlung der Satzung selbst erfolgt auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde des Bürgervereins hin in öffentlicher Sitzung als TOP 11 neu (vormals TOP 16 nichtöffentlich)
zu (2) Die Bürgermeisterin erklärt, dass zu TOP 12 die Schulleiterin der Grundschule auf 20:00 Uhr eingeladen wurde.
MD: Abänderung des Antrags Kammer auf (2) zur Tagesordnung, dass der Antrag dann behandelt wird, sobald die Schulleiterin anwesend ist.
Beschluss
TOP 12 der öffentlichen Sitzung wird behandelt, sobald die Schulleiterin anwesend ist.
11/9 (mehrheitlich angenommen)
TOP 01: Bekanntgaben
Antrag des Bürgervereins zur Beantwortung der Fragen von Herrn Bernd Weickert
Die Bürgermeisterin verliest folgende Stellungnahme:
"Der Bürgerverein Burgkunstadt beantragt im Zusammenhang mit dem Beschäftigtenparkplatz der Firma Baur zu beschließen, dass folgende Fragen öffentlich zu beantworten sind:
1. Wieviel von den 800.000 Euro hat Baur bezahlt, wieviel Burgkunstadt und wieviel Fördermittel sind geflossen?
2. Wer wird noch im Rahmen der Städtebauförderung in Burgkunstadt gefördert?
3. Wie kann Herr Bernd Weickert, Geheimrat-Püls-Str. 6, 96224 Burgkunstadt in den Genuss der Förderung kommen?"
Weitere Zusammenfassung:
- Stadtrat hat Sanierungsvertrag mit Fa. Baur beschlossen: u. a. die Kostenübernahme für den städtebaulichen Mehraufwand bei Neugestaltung des Beschäftigtenparkplatzes
- Gremien des ISEK: Ortseingangstor der Stadt Burgkunstadt (Bahnhofstraße) ist unattraktiv und bedarf Umgestaltung.
- Stadtplaner haben Begrünung des Parkplatzes gefordert. Firma Baur ist auf Wünsche eingegangen.
- Stadt Burgkunstadt trägt die hierfür anfallenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden sodann zu 60 % von der Städtebauförderung übernommen.
- Sanierungsvertag: Firma Baur stellt den Parkplatz für städtische Veranstaltungen (z. B. Altstadtfest, Märkte und sonstige Großveranstaltungen) kostenfrei zur Verfügung.
- Die Höhe des städtebaulichen Mehraufwandes ist noch nicht endgültig von der Regierung von Oberfranken anerkannt, es können daher keine Zahlen genannt werden.
- Antrag wurde daher nicht als Tagesordnungspunkt auf die Stadtratssitzung gesetzt, sondern wird zu späterem Zeitpunkt wieder aufgegriffen."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
TOP 02: Resolution zur Asylproblematik; Antrag der CSU Fraktion
Sachverhalt
Die Fraktionen von CSU und Bürgerverein haben sich auf eine gemeinsame Formulierung der beantragten Resolutionen (siehe auch TOP 3) geeinigt. TOP 03 entfällt damit.
Diskussion
- UM: die Fraktion der Freien Wähler ist für die Erklärung. Es muss aber jedem hier klar sein, dass man dann auch Gewehr bei Fuß stehen muss, wenn sich entsprechende Notwendigkeiten ergeben. Ferner sollte darüber nachgedacht werden, ob man einen Referenten für das Thema einsetzt.
- WS: auch die Fraktion der SPD stimmt zu. Es muss allen klar sein, dass wir dann auch ohne Diskussionen Geld in die Hand nehmen müssen, wenn es die Lage erfordert.
- MHo: bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat erklärt:
Wir heißen alle Menschen, die aus einer Notsituation heraus ihre Heimat und ihre Familien verlassen mussten, in unserer Stadt Burgkunstadt herzlich willkommen. Wir bedanken uns bei denjenigen Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich für die Flüchtlinge engagieren und sie dabei unterstützen, in unserer Mitte einen Neuanfang zu schaffen.
Wir als Vertreter der Stadt werden zusammen mit engagierten Vereinen, Kirchengemeinden, Einzelpersonen und der Wirtschaft die Aufgabe der Integration der Flüchtlinge wahrnehmen. Als Ansprechpartner für Ideen, Fragen und Probleme stehen wir zur Verfügung.
Wirksame und nachhaltige Hilfe und Solidarität für Schutzbedürftige setzt auch die Vermeidung von Missbrauch und wirksame Maßnahmen zur Behebung der Fluchtursachen voraus. Hilfe und Solidarität für Menschen in Not findet auf der kommunalen Ebene, also vor Ort, statt. Solidarität erschöpft sich nicht in materieller Absicherung. Solidarität besteht im Kern auch in persönlicher und mitmenschlicher Zuwendung. Dieser Aufgabe stellen wir uns als Kommune. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben ist auch, dass wir Kommunen durch Land, Bund und Europäische Union bei diesen Aufgaben insbesondere finanziell ausreichend, schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
Beschluss
Der Stadtrat erklärt:
Wir heißen alle Menschen, die aus einer Notsituation heraus ihre Heimat und ihre Familien verlassen mussten, in unserer Stadt Burgkunstadt herzlich willkommen. Wir bedanken uns bei denjenigen Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich für die Flüchtlinge engagieren und sie dabei unterstützen, in unserer Mitte einen Neuanfang zu schaffen.
Wir als Vertreter der Stadt werden zusammen mit engagierten Vereinen, Kirchengemeinden, Einzelpersonen und der Wirtschaft die Aufgabe der Integration der Flüchtlinge wahrnehmen. Als Ansprechpartner für Ideen, Fragen und Probleme stehen wir zur Verfügung.
Wirksame und nachhaltige Hilfe und Solidarität für Schutzbedürftige setzt auch die Vermeidung von Missbrauch und wirksame Maßnahmen zur Behebung der Fluchtursachen voraus. Hilfe und Solidarität für Menschen in Not findet auf der kommunalen Ebene, also vor Ort, statt. Solidarität erschöpft sich nicht in materieller Absicherung. Solidarität besteht im Kern auch in persönlicher und mitmenschlicher Zuwendung. Dieser Aufgabe stellen wir uns als Kommune. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben ist auch, dass wir Kommunen durch Land, Bund und Europäische Union bei diesen Aufgaben insbesondere finanziell ausreichend, schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
20/0 (einstimmig)
(Alle Zitate sinngemäß)
TOP 03: Allianz für Menschen in Not; Antrag der Fraktion des Bürgervereins
Der Antrag hat sich mit der gemeinsamen Resolution zu TOP 02 erledigt.
TOP 04: Information über die rechtliche und EDV- technische Problematik der rückwirkenden Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr zum 01.01.2015
Sachverhalt
- Sitzung am 04.11.2014 Stadtrat lehnt entgegen Beschlussvorschlag der Verwaltung die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr mit Zielsetzung
01.01.2017 mehrheitlich ab.
- wg. der 3 Rechtsbehelfe gegen die Abrechnung 2014 ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS) ab dem 01.01.2015 als nichtig anzusehen.
- Die rückwirkend zum 01.01.2015 einzuführende gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr ist führt zu erheblichem Mehraufwand für die Verwaltung.
- Veranlagungsarten Wasser und Abwasser sind bei jedem Abnehmer für das jeweilige Objekt unter einem Zähler angelegt. Somit können die beiden Abgabearten nur gemeinsam abgerechnet werden.
- Da BGS-EWS nichtig, kann die Abwassergebühr bis zur Beschlussfassung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebührensätze nicht endabgerechnet werden. -> aus technischen Gründen können die Wassergebühren ebenso nicht abgerechnet werden.
- Abrechnung der Verbrauchsgebühren kann erst gemeinsam erfolgen, nachdem die BGS-EWS rechtswirksam rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist.
- Wird ca. Ende 2016
- Ablesung der Wasserzähler zum Jahresende 2015 muss trotzdem erfolgen, um alle Zählerstände zu erfassen.
- Vorauszahlungen der Verbrauchsgebühren werden weiterhin rechtskonform erhoben. Diese betragen allerdings nur 75% der wahrscheinlichen Jahresgesamtverbrauchsmenge. Ohne Abrechnung 2015 mit Beginn 2016 Finanzlücke von etwa 400.000,00 €
- Zur Vermeidung Vorauszahlungen ab dem Jahr 2016 vorerst auf 100% des zu erwartenden Verbrauchs anheben und weitere Abschlagszahlung am 15.02. einführen = optimale Möglichkeit der Finanzlücke Anfang 2016 vorzubeugen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt von den Schilderungen der Kämmerei zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Kenntnis.
Beschluss
TOP 05: Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2013
Sachverhalt
- 08.05.2014 BKPV erstellt Steuererklärung für die städtischen Einrichtungen Wasserversorgung, Stadthalle und Freibad für 2013.
- Wasserversorgung 2013
- Bilanzsumme: 3.414.587,56 EUR
- Jahresverlust: 75.052,13 EUR
- Jahresverlust ist mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss 2013 der Wasserversorgung Burgkunstadt mit einer Bilanzsumme von 3.414.587,56 EUR und einem Jahresverlust von 75.052,13 EUR wird hiermit festgestellt. Der Jahresverlust ist mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem Basiszins) zu verzinsen.
Beschluss
20/0 (einstimmig)
TOP 06: Verkauf von Bauplätzen; Übertragung der Abwicklung an die Verwaltung
Sachverhalt
- [Stadtratssitzung-2015-08-18|Sitzung am 18.08.2015]]: Beschluss hinsichtlich der Übertragung der Abwicklung von Bauplatzverkäufen an die Verwaltung
- Text von Notariat vorgegeben.
- Verweis auf Tischvorlage
Diskussion
- MD: In der ursprünglichen Beschlussvorlage sowie im Sachverhalt der Tischvorlage ist ein Verweis auf eine Befreiung von § 181 BGB enthalten. Das bedeutet, dass - wenn Sie Frau Bürgermeisterin - z.B. selbst ein Baugrundstück von der Stadt erwerben würden, dies als sog. Insichgeschäft" ohne Stadtratsbeschluss hätten abwickeln können. Diese Passage fehlt im neuen Beschlussvorschlag. Heisst dies, dass dies nicht mehr Gegenstand des Beschlusses ist?
CF: Richtig.
Beschlussvorschlag (neu)
Der Stadtrat beschließt, die Abwicklung von Bauplatzverkäufen an die Verwaltung zu übertragen.
Für die Bauplatzverkäufe ist somit ab sofort kein Stadtratsbeschluss mehr notwendig. Der Stadtrat ist jedoch zeitnah über alle Bauplatzverkäufe zu informieren.
Beschluss
20/(einstimmig)
TOP 07: Mainbrücken bei Theisau und Mainklein; Antrag der Freien Wähler Fraktion
Sachverhalt
- Schreiben der Fraktion der Freien Wähler vom 29.06.2015: Antrag bzgl. Ersatzneubau/Neubau von Geh- und Radwegebrücke(n) in / zwischen Theisau und Mainklein.
- Ulf Müller: Die beiden Mainbrücken sind nun endgültig gesperrt. Sie sind nachweislich auch nicht sanierbar. Aus der Bevölkerung wird der Wunsch nach einer Querung wenigstens als Geh-und Radwegebrücke wahrgenommen. Es geht nun darum, einen Kostenrahmen zu ermitteln.
Es wird das Bild aus Bayern Atlas über beide Brücken per Beamer gezeigt: http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?X=5554416.98&Y=4448882.42&zoom=11&lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=122,12
Man sieht auf dem Bild, das jeweils eine Wegeverbindung nach hinten besteht.
Es gibt die Möglichkeit, gebrauchte Brücken zu erwerben. Diese sind in einem hervorragenden Zustand. Man darf sich das nicht vorstellen, dass diese abgefahren oder abgenutzt wären. Es handelt sich zum Beispiel um kurzzeitig genutzte militärische Brücken. Es gibt dabei zwei Varianten:
- Geh-und Radwegebrücke: 119.500 € netto zzgl. 2 20.705 € Umsatzsteuer = 142.205 €
- Verkehrswegebrücke für ca. 40 t Belastung: 174.500 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer, zusammen mit den neu zu erstellenden Widerlagern käme man auf Kosten von 225-250.000 €
- diese Brücke wäre in drei Tagen aufgebaut.
- Fraglich ist, wie es sich bezüglich einer Förderung verhält. Dies müsste auf der Grundlage des Beschlusses von der Verwaltung ermittelt werden.
Diskussion
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Möglichkeit des Neubaus von Brücken in bzw. zwischen Theisau und Mainklein umfassend zu untersuchen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Fördermittel zu erwarten sind.
Beschluss
angenommen 20/0 (einstimmig)
TOP 08: Vergabe Rahmenplan Bahnhofstraße
TOP 09: Überprüfung der Abwasserkanäle auf hydraulischen Sanierungsbedarf mittels hydrodynamischer Kanalnetzberechnung; Auftragsvergabe
TOP 10: Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr; Ermittlung der abflussrelevanten Flächen auf Grundlage des Grundstücksabflussbeiwertes; Auftragsvergabe
TOP 11: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt; Vorstellung der Satzung zur Beschlussfassung in der nächsten öffentlichen Stadtratssitzung
TOP 12: Endgültige Unterbringung der OGTS bzw. des Hortes des Katholischen Kindergartens
TOP 13: Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
TOP 14: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.08.2015 und 01.09.2015
TOP 15: Anfragen
Nicht öffentlicher Teil
Publikationen
Fußnoten
<references/>