Untreue: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/randersacker-buergermeister-amt-enthoben-100.html BR-Online vom 20.05.2015 - Ärger um Urlaubstage - Randersackerer Bürgermeister von Amt enthoben] - "Der Bürgermeister von Randersacker soll unrechtmäßig Urlaubsgeld in Anspruch genommen haben. Das könnte ihn jetzt seinen Posten kosten: Die Landesanwaltschaft hat ihn bis auf Weiteres suspendiert, die Staatsanwaltschaft ermittelt."
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* [http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/randersacker-buergermeister-amt-enthoben-100.html BR-Online vom 20.05.2015 - Ärger um Urlaubstage - Randersackerer Bürgermeister von Amt enthoben] - "Der Bürgermeister von Randersacker soll unrechtmäßig [[Urlaubsgeld]] in Anspruch genommen haben. Das könnte ihn jetzt seinen Posten kosten: Die Landesanwaltschaft hat ihn bis auf Weiteres suspendiert, die Staatsanwaltschaft ermittelt."
 
* [http://www.sueddeutsche.de/bayern/bad-woerishofen-verdacht-der-untreue-gegen-ex-buergermeister-1.2450772 SZ Online vom 24. April 2015, 18:59 Uhr - Bad Wörishofen: Verdacht der Untreue gegen Ex-Bürgermeister] - "Während der Amtszeit von ... (CSU) hat er als Bürgermeister gleich vier Unternehmen eine Reduzierung des Fremdenverkehrsbeitrages eingeräumt."
 
* [http://www.sueddeutsche.de/bayern/bad-woerishofen-verdacht-der-untreue-gegen-ex-buergermeister-1.2450772 SZ Online vom 24. April 2015, 18:59 Uhr - Bad Wörishofen: Verdacht der Untreue gegen Ex-Bürgermeister] - "Während der Amtszeit von ... (CSU) hat er als Bürgermeister gleich vier Unternehmen eine Reduzierung des Fremdenverkehrsbeitrages eingeräumt."
 
* [http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-Lippert-vor-Gericht-61-Mal-Befugnisse-ueberschritten-1270242489 Thüringische Landeszeitung Online vom 27.12.2014 - 08:45 Uhr - Rückblick 2014: Eisenberger Bürgermeister Lippert vor Gericht. Befugnisse überschritten und Pflichten verletzt]
 
* [http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-Lippert-vor-Gericht-61-Mal-Befugnisse-ueberschritten-1270242489 Thüringische Landeszeitung Online vom 27.12.2014 - 08:45 Uhr - Rückblick 2014: Eisenberger Bürgermeister Lippert vor Gericht. Befugnisse überschritten und Pflichten verletzt]

Version vom 21. Mai 2015, 07:11 Uhr

Übersicht

Nach StGB § 266 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm

  • durch Gesetz,
  • behördlichen Auftrag oder
  • Rechtsgeschäft
  • eingeräumte Befugnis,
    • über fremdes Vermögen zu verfügen oder
    • einen anderen zu verpflichten,
  • mißbraucht

oder

  • die ihm kraft
    • Gesetzes,
    • behördlichen Auftrags,
    • Rechtsgeschäfts oder eines
    • Treueverhältnisses
  • obliegende Pflicht,
  • fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
  • verletzt

und

  • dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.

Prüfungsschema<ref>Quelle: http://juraschema.de/index.php?thema=stgb266 - abgerufen am 04.08.2014 um 16:11 Uhr</ref>

Tatbestand StGB § 266

Objektiver Tatbestand

Missbrauchstatbestand, StGB § 266 I Var. 1
  • Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten
  • Missbrauch der eingeräumten Befugnis
    • Rechtliches Dürfen
    • Rechtliches Können
  • Vermögensbetreuungspflicht

Für den Bürgermeister ergibt sich eine Vermögensbetreuungspflicht aus GO Art. 38 Abs. 1<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 15</ref>, für die übrigen Gemeinderatsmitglieder kommt nur eine Haftung nach Var. 2 (Treubruchtatbestand) in Betracht<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 16</ref>.

Treubruchstatbestand, StGB § 266 I Var. 2
  • Vermögensbetreuungspflicht
  • Verletzung einer spezifischen Betreuungspflicht

Ob die Gemeinderäte eine eigene Vermögensbetreuungspflicht trifft, ist strittig<ref>zum Streitstand siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 21 ff.</ref>

Nachteilszufügung

Subjektiver Tatbestand

  • Vorsatz -> objektiver Tatbestand

Rechtswidrigkeit

Schuld

Strafantrag, StGB § 266 II, StGB § 247, StGB § 248 a

Einzelfälle

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesgerichtshof (BGH)

Oberlandesgerichte

Landgerichte (LG)

Amtsgerichte (AG)

Publikationen

Dissertationen

Fachbücher

Handbücher

  • Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Verlag C.F. Müller, Heidelberg, 3. Aufl. 2011, ISBN 9783811437210

Presseberichte

Online-Publikationen

Beiträge in Fachzeitschriften

Zitate

Siehe auch

Fußnoten

<references />