Ausbildungsstätte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Mai 2015, 20:55 Uhr
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (GG Art. 12 Abs. 1)
Normen
- GG Art. 12 Abs. 1