Dauernde Leistungsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
  
 
"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>
 
"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>
 +
 +
==Normen==
 +
* {{KommHV-Kameralistik 4}} Nr. 4
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
Zeile 11: Zeile 14:
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==
 
<references />
 
<references />
 +
 +
[[Kategorie:Haushalt]]

Version vom 26. Dezember 2014, 17:04 Uhr

Kameralistik

Hilfskriterium:

"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references />