Vorrang des Gesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.({{GG 20}} Abs. 3)
  
 
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* [[Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Verwaltung und Justiz]]
 
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** [[Vorbehalt des Gesetzes]]
 
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Version vom 29. Oktober 2014, 22:54 Uhr

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(GG Art. 20 Abs. 3)

Normen

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