Haushaltsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. September 2014, 08:44 Uhr
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr, soweit für einzelne Bereiche durch Gesetz oder Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist (GO Art. 63 Abs. 4).
Normen
- GO Art. 63 Abs. 4