Schulhort: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Horte sind [[Kindertageseinrichtung]]en, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet ({{BayKiBiG 2}} Abs. 1 Nr. 3).
+
Horte sind [[Kindertageseinrichtung]]en, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet ({{BayKiBiG 2}} Abs. 1 Nr. 3). Die Einrichtung eines Hortes ist eine kommunale [[Pflichtaufgabe]] ({{BayKiBiG 5}} Abs. 1).
  
 
==Normen==
 
==Normen==
Zeile 22: Zeile 22:
 
* Warum muss die Stadt Burgkunstadt eine Einrichtung selbst bauen, die sie nicht selbst betreibt (anstatt sich nur an der Finanzierung zu beteiligen, wie es üblich ist)?
 
* Warum muss die Stadt Burgkunstadt eine Einrichtung selbst bauen, die sie nicht selbst betreibt (anstatt sich nur an der Finanzierung zu beteiligen, wie es üblich ist)?
 
* Können nicht Krippe/Kindergarten in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, so dass die jetzigen Räumlichkeiten weiterhin als Hort genutzt werden können.
 
* Können nicht Krippe/Kindergarten in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, so dass die jetzigen Räumlichkeiten weiterhin als Hort genutzt werden können.
* Woraus ergibt sich, dass die Einrichtung eines Hortes eine Pflichtaufgabe ist ({{BayKiBiG 5}} Abs. 1? "sollen"? - "Leistungsfähigkeit"?)?
 
 
* Entwicklung im Ganztagsschulbereich berücksichtigt? CSU-Klausurtagung, siehe Süddeutsche Zeitung, es soll wesentliche Verbesserungen geben, kommt günstiger als Hort, da ist unheimliche Dynamik drin, weil in München schon einige Träger ausgeschieden aus gebundenem Ganztageskonzept ausgeschieden sind, Modelle Bad Aibling in Regelförderung? Bsut das Kultusministerium sein schulisches Angebot aus?
 
* Entwicklung im Ganztagsschulbereich berücksichtigt? CSU-Klausurtagung, siehe Süddeutsche Zeitung, es soll wesentliche Verbesserungen geben, kommt günstiger als Hort, da ist unheimliche Dynamik drin, weil in München schon einige Träger ausgeschieden aus gebundenem Ganztageskonzept ausgeschieden sind, Modelle Bad Aibling in Regelförderung? Bsut das Kultusministerium sein schulisches Angebot aus?
  
 
[[Kategorie: Pflichtaufgaben]]
 
[[Kategorie: Pflichtaufgaben]]
 
[[Kategorie: eigener Wirkungskreis]]
 
[[Kategorie: eigener Wirkungskreis]]

Version vom 10. September 2014, 09:57 Uhr

Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet (BayKiBiG Art. 2 Abs. 1 Nr. 3). Die Einrichtung eines Hortes ist eine kommunale Pflichtaufgabe (BayKiBiG Art. 5 Abs. 1).

Normen

Publikationen

Links

Siehe auch

Fragen zum Schulhort Burgkunstadt

  • Warum wird die Aufgabe nicht in kommunaler Zusammenarbeit erledigt (BayKiBiG Art. 5)?
  • Warum muss die Stadt Burgkunstadt eine Einrichtung selbst bauen, die sie nicht selbst betreibt (anstatt sich nur an der Finanzierung zu beteiligen, wie es üblich ist)?
  • Können nicht Krippe/Kindergarten in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, so dass die jetzigen Räumlichkeiten weiterhin als Hort genutzt werden können.
  • Entwicklung im Ganztagsschulbereich berücksichtigt? CSU-Klausurtagung, siehe Süddeutsche Zeitung, es soll wesentliche Verbesserungen geben, kommt günstiger als Hort, da ist unheimliche Dynamik drin, weil in München schon einige Träger ausgeschieden aus gebundenem Ganztageskonzept ausgeschieden sind, Modelle Bad Aibling in Regelförderung? Bsut das Kultusministerium sein schulisches Angebot aus?