Schulhort: Unterschied zwischen den Versionen

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* Können nicht Krippe/Kindergarten in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, so dass die jetzigen Räumlichkeiten weiterhin als Hort genutzt werden können.
 
* Können nicht Krippe/Kindergarten in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, so dass die jetzigen Räumlichkeiten weiterhin als Hort genutzt werden können.
 
* Woraus ergibt sich, dass die Einrichtung eines Hortes eine Pflichtaufgabe ist ({{BayKiBiG 5}} Abs. 1? "sollen"? - "Leistungsfähigkeit"?)?
 
* Woraus ergibt sich, dass die Einrichtung eines Hortes eine Pflichtaufgabe ist ({{BayKiBiG 5}} Abs. 1? "sollen"? - "Leistungsfähigkeit"?)?
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* Entwicklung im Ganztagsschulbereich berücksichtigt? CSU-Klausurtagung, siehe Süddeutsche Zeitung, es soll wesentliche Verbesserungen geben
  
 
[[Kategorie: Pflichtaufgaben]]
 
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[[Kategorie: eigener Wirkungskreis]]
 
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Version vom 10. September 2014, 08:17 Uhr

Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet (BayKiBiG Art. 2 Abs. 1 Nr. 3).

Normen

Publikationen

Links

Siehe auch

Fragen zum Schulhort Burgkunstadt

  • Warum wird die Aufgabe nicht in kommunaler Zusammenarbeit erledigt (BayKiBiG Art. 5)?
  • Warum muss die Stadt Burgkunstadt eine Einrichtung selbst bauen, die sie nicht selbst betreibt (anstatt sich nur an der Finanzierung zu beteiligen, wie es üblich ist)?
  • Können nicht Krippe/Kindergarten in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, so dass die jetzigen Räumlichkeiten weiterhin als Hort genutzt werden können.
  • Woraus ergibt sich, dass die Einrichtung eines Hortes eine Pflichtaufgabe ist (BayKiBiG Art. 5 Abs. 1? "sollen"? - "Leistungsfähigkeit"?)?
  • Entwicklung im Ganztagsschulbereich berücksichtigt? CSU-Klausurtagung, siehe Süddeutsche Zeitung, es soll wesentliche Verbesserungen geben