Familienpolitik: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | *[http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15%20A%20569/91 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91] - Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt. | ||
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− | *[http:// | + | * [http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/familie/familienreport_2014.pdf ifb-Familienreport 2014] - Ab Seite 35 – Familienfreundlichkeit in der Kommune |
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Aktuelle Version vom 20. August 2014, 22:38 Uhr
"Aus Sicht der bayerischen Familien gibt es damit drei zentrale Handlungsfelder der kommunalen Familienpolitik: → Erstens sind im Bereich Verkehr die Verkehrssicherheit von Kindern und der öffentliche Personennahverkehr von Bedeutung. → Zweitens sind quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote für Kinder verschiedener Altersstufen wichtig. → Drittens wird Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche eine hohe Bedeutung zugemessen."<ref>Quelle: ifb-Familienreport 2014, Seite 39</ref>
Rechtsprechung
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91 - Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt.
Pulikationen
- ifb-Familienreport 2014 - Ab Seite 35 – Familienfreundlichkeit in der Kommune
Fußnoten
<references />