Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

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Diese Norm ist außer Kraft.

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde durch besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV) ersetzt<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/wissen/tipps-und-hilfe/vergabelexikon/vergabelexikon-v/vof.html - abgerufen am 02.06.2016 um 13:57 Uhr; Anna Schlange-Schöningen, Das ist neu beim Vergaberecht</ref>

Stufen

Teilnahmewettbewerb

Verhandlung und Wertung der ausgehandelten Angebote

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>