Umweltpolitik

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Der kommunalen Umweltpolitik kommt eine besondere Verantwortung im Gesamtgefüge der Kommunalpolitik zu: Umweltpolitik ist Querschnittspolitik, denn sie wirkt sich auf viele andere Ressorts aus und wird wiederum von Entscheidungen anderer Ressorts beeinflusst.

Ziel dieses Beitrages ist es, eine umweltpolitische Vision für Burgkunstadt zu entwerfen. Dabei ist es gewünscht, dass die lokalen und regionalen Bezüge zu anderen Gebietskörperschaften in das Konzept einfließen.

Kommunale Umweltpolitik: Handlungsspielräume im Zusammenhang mit der Umweltpolitik der übergeordneten politischen Ebenen

Umweltpolitik ist überall: Sie findet z.B in Form der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen auf globaler Ebene statt. Inzwischen sehr weitreichend ist die europäische Umweltpolitik ausgestaltet, ein Beispiel ist die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Auch die Bundesrepublik Deutschland nutzt ihre umweltpolitischen Spielräume, gleiches gilt für die Bundesländer, so auch Bayern. Welche Handlungsspielräume den Kommunen obliegen, muss im Folgenden erarbeitet werden. (...)

Mögliche Zieldefinitionen

  • Mit Umweltpolitik soll die Stadt Burgkunstadt regeln, wie in ihrem Einfluss- und Verantwortungsbereich das öffentliche Gut Umwelt genutzt werden darf oder soll.

Mögliche Schwerpunkte

  • Schutz einzelner Umweltgüter (medialer Umweltschutz), z.B. Wasser (lokales Trinkwasser, Main und andere Gewässer), Boden, Luft
  • Schutz vor einzelnen Gefahrenquellen (kausaler Umweltschutz), z.B. Hochwasser durch Überschwemmungen der Gewässer und/oder Starkregenereignisse
  • Schutz von Flora und Fauna (vitaler Umweltschutz), z.B. einzelner Tier- und Pflanzenarten, Schutz von Ökosystemen
  • Ressort übergreifende Berücksichtigung der Belange der Umwelt (integrierter Umweltschutz), etwa im Bereich der Flächennutzungs- und Bauleitplanung

Instrumente der Umweltpolitik

Folgender "Werkzeugkasten" steht der Kommunalpolitik zur Verfügung (geordnet nach dem Grad zunehmender staatlicher Intervention):

Informationelle Instrumente

Transparenz über vergangene, aktuelle und künftige umweltbezogene Auswirkungen von Menschen, Anlagen und der Umwelt selbst ist dringend notwendig. Nur hierdurch können Veränderungen erkannt, Prozesse beeinflusst und Maßnahmen vorgenommen werden. Die Kommunikation der Informationen selbst beeinflusst das umweltbezogene Handeln von Gesellschaft und Wirtschaft.

Zu den informationellen Instrumenten gehören Umweltberichte, etwa über die Gefahren für Umweltmedien oder Gefahren, die von Umweltmedien ausgehen - Stichwort Hochwasserschutz. Diese Berichte können sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten oder auch nur die von einer bestimmten Gefahr potentiell Betroffenen.

Ein anderes Instrument ist die Transparenz, die durch Labels, wie etwa "Der Blaue Engel", hergestellt wird. Indem bestimmte Produkte oder Dienstleistungen auf ihre Umweltwirkung hin untersucht und diese mit anderen vergleichbar gemacht werden, können Verbraucher bzw. Kunden ihre Kaufentscheidung überprüfen und ggf. ändern.

Kooperative Instrumente

Prozedurale Instrumente

Ökonomische Instrumente

Regulative Instrumente

Regeln als Rahmenbedingungen der Umweltpolitik

Regeln als Erklärungsfaktoren

Der Prozess der Veränderung der Umweltpolitik hängt u.a. mit Regelungen, v.a. staatlichen Regelungen, zusammen. Diese werden auch als Institutionen bezeichnet. Die gemeinten Regelungen können das umweltrelevante Handeln ermöglichen, begrenzen und beeinflussen hinsichtlich der gewählten Schwerpunkte und Ziele. Ein Beispiel ist die Fixierung von Zuständigkeiten für bestimmte Aufgaben per Gesetz oder Satzung, sowie die Normierung von Gesetzeszwecken oder auch andere Zielvorgaben. Entsprechende Gesetze, Verordnungen oder Satzungen führen zu bestimmten umweltrelevanten Veränderungen. Es tritt erneut eine Veränderung ein, wenn die Regelungen verändert werden.

Die für Burgkunstadt geltenden bzw. relevanten Regelungen sollten ermittelt und ihre Steuerungseffekte analysiert werden. Wenn klar ist, wie die künftige kommunale Umweltpolitik aussehen soll (Ziele?), könnten die Regelungen entsprechend verändert werden. Regelmäßige Evaluationen und Anpassungen der Regelungen werden notwendig sein.

Rechtsgrundlagen

Umweltpolitik betrifft alle Ebenen des Staates: Nach GG Art. 20a schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Die Bayerische Verfassung widmet sich in Art. 141 noch ausführlicher dem Schutz der Umwelt und benennt als Verantwortliche neben dem Staat auch die Gemeinden.

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Medien