Steuer

Aus Kommunalwiki
(Weitergeleitet von Steuern)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Haushalt

Gliederungsplan

Unterabschnitt: Unterabschnitt::900

Normen

  • AO § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen

Publikationen

Siehe auch