Stadtratssitzung-2017-08-08-TOP-08 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung des Landkreises Lichtenfels als Straßenbaulastträger; LIF 23 - Ortsdurchfahrt Ebneth

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Projekt Projekt::Kanalisation
Stichwort Stichwort::Kostenbeteiligung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-08-08
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lichtenfels und der Stadt Burgkunstadt über Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt km + 2,735 bis km + 3,140, Bereich Ortsdurchfahrt Ebneth, zu genehmigen.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::8402,30
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Die Kostenbeteiligung des Landkreises bemisst sich nach der Anzahl der zu entwässernden laufenden Straßenmeter bzw. der berücksichtigungsfähigen zu entwässernden Fahrbahnen. Für den laufenden Meter werden von km + 2,735 bis km + 3,140 Pauschalbeträge angesetzt. Der einmalige Kostenbeitrag für die Kanalarbeiten auf der Kreisstraße LIF 23 beträgt: Grundhafte Erneuerung: 44,00 m x 146,00 Euro/m 6.424,00 Euro Sanierung im Inliner-Verfahren: 18,97 m x 104,29 Euro/m 1.978,30 Euro 8.402,30 Euro


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