Stadtratssitzung-2017-04-04/TOP-08 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS) auf Grundlage der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr
Sachverhalt
Am 18.08.2015 beschloss der Stadtrat die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015. Voraussetzung zur Berechnung war die ErmDa der Sachverhalt, die rechtlichen Grundlagen sowie der vom Stadtrat festgelegte Maßstab „Grundstücksabflussbeiwert“ hinlänglich bekannt ittlung der abflusswirksamen Flächen: 695.821 m².
Von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski wurde mit der Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr beauftragt. Die mit der Einführung der gesplitteten Gebühr verbundenen Kosten werden für den nächsten Kalkulationszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022 berücksichtigt.
§ 10 Schmutzwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlos-senen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 pro Kubikmeter Abwasser 1,88 EUR.
§ 10a (7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,26 € pro m² pro Jahr.
Diskussion
GüKn: Zweifelt Ergebnis an, möchte eine höheren Preis für Schmutzwasser und geringeren Preis für Niederschlagswasser. Nur 36 % des Niederschlagswassers ist den Kanälen zuzuordnen, sie wurden für alle gebaut, jetzt zahlen nur noch 36 %. Wer zahlt den Unterhalt der anderen Ableitungen (Gewässer 3. Ordnung)?
HeEb: Ihr Vorschlag ist ein politischer Preis, die Kalkulation von Frau S. beruht auf Ist-Kosten, ist rechtmäßig und korrekt, jede Zahl im Computer nachzuvollziehen. Bei füheren Kalkulationen (Hr. Barn.) schon immer auf 12 % hingewiesen.
Das ist Systematik der gesplitteten Abwassergebühr. Viele Flächen sind weggefallen, weil im Stadtrat viele Ableitungen in Gewässer 3. Ordnung festlegt wurden. Damit ist man den Bürgern entgegen gekommen.
SvDi: Unterhalt der Gewässer 3. Ordnung zahlt die Stadt. Die Gesplittete stellt auf die tatsächlichen Nutzer der Anlagen ab.