Stadtratssitzung-2017-04-04/TOP-07 Änderung des Gebietes der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach

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Projekt Projekt::Gebietsänderung
Stichwort Stichwort::Redwitz
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/04/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt folgende Änderung des Gebietes der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach und der Stadt Burgkunstadt:

1. Aus der Gemarkung Neuses a.M., Stadt Burgkunstadt, wird das Grundstück Flst.Nr. 149/1 mit einer Fläche von 1.708 m² ausgegliedert und in die Gemarkung Redwitz a.d.Rodach., Gemeinde Redwitz a.d. Rodach, eingegliedert.

2. Weiterhin wird aus der Gemarkung Neuses a.M., Stadt Burgkunstadt, eine Teilfläche von ca. 166 m² aus dem Grundstück Flst.Nr. 148 (Weg) ausgegliedert und in die Gemarkung Redwitz a.d.Rodach., Gemeinde Redwitz a.d.Rodach, eingegliedert. Die Gemeinde Redwitz hat für die erhaltene Mehrfläche von ca. 166 m² eine Entschädigung von 1,30 Euro pro Quadratmeter (Bodenrichtwert) zu leisten.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Beide Punkte wurden mit 3 Gegenstimmen beschlossen (WoSi, MaHe, ThMü)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 149/1 der Gemarkung Neuses a.M. eingereicht. Melderechtlich Probleme,Zufahrt erfolgt von Redwitz aus – das Baugrundstück selbst liegt aber im Stadtgebiet von Burgkunstadt. Vorschlag vom Gemeindetag: Gemeindegrenzänderung, Baugrundstück der Gemeinde Redwitz angliedern.

Ebenso eine Teilfläche des Weges aus dem städtischen Weg Flst.Nr. 148 ca. 166 m². Die Gemeinde Redwitz soll eine Entschädigung von ca. 166 m² x 1,30 Euro (Bodenrichtwert) entrichten.


Diskussion

SvDi: Mit dem Landratsamt wurde besprochen, dies sei das Ende der Bebauungsfläche. Alles weitere braucht einen neuen Bebauungsplan.