Stadtratssitzung-2017-04-04/TOP-07 Änderung des Gebietes der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach
Projekt | Projekt::Gebietsänderung |
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Stichwort | Stichwort::Redwitz |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt folgende Änderung des Gebietes der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach und der Stadt Burgkunstadt:
1. Aus der Gemarkung Neuses a.M., Stadt Burgkunstadt, wird das Grundstück Flst.Nr. 149/1 mit einer Fläche von 1.708 m² ausgegliedert und in die Gemarkung Redwitz a.d.Rodach., Gemeinde Redwitz a.d. Rodach, eingegliedert. 2. Weiterhin wird aus der Gemarkung Neuses a.M., Stadt Burgkunstadt, eine Teilfläche von ca. 166 m² aus dem Grundstück Flst.Nr. 148 (Weg) ausgegliedert und in die Gemarkung Redwitz a.d.Rodach., Gemeinde Redwitz a.d.Rodach, eingegliedert. Die Gemeinde Redwitz hat für die erhaltene Mehrfläche von ca. 166 m² eine Entschädigung von 1,30 Euro pro Quadratmeter (Bodenrichtwert) zu leisten.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Beide Punkte wurden mit 3 Gegenstimmen beschlossen (WoSi, MaHe, ThMü) |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 149/1 der Gemarkung Neuses a.M. eingereicht. Melderechtlich Probleme,Zufahrt erfolgt von Redwitz aus – das Baugrundstück selbst liegt aber im Stadtgebiet von Burgkunstadt. Vorschlag vom Gemeindetag: Gemeindegrenzänderung, Baugrundstück der Gemeinde Redwitz angliedern.
Ebenso eine Teilfläche des Weges aus dem städtischen Weg Flst.Nr. 148 ca. 166 m². Die Gemeinde Redwitz soll eine Entschädigung von ca. 166 m² x 1,30 Euro (Bodenrichtwert) entrichten.
Diskussion
SvDi: Mit dem Landratsamt wurde besprochen, dies sei das Ende der Bebauungsfläche. Alles weitere braucht einen neuen Bebauungsplan.