Stadtratssitzung-2017-02-07-TOP 16 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung

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Projekt Projekt::Geschäftsordnung Stadtrat Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Geschäftsordnung des Gemeinderats
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::CSU-Fraktion im Stadtrat Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung zu und beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung zu und beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 5 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, EdBe, HPMa, InKo)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Vorberatende Ausschüsse sollen nach dem Antrag der CSU zukünftig stets nichtöffentlich tagen.
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Die CSU Fraktion stellt den Antrag an den Stadtrat auf Änderung der Geschäftsordnung. Vorberatende Ausschüsse sollen zukünftig stets nichtöffentlich tagen, so wie es im ersten Entwurf der Geschäftsordnung von 2014 vorgesehen war. Der Bayerische Gemeindetag hält eine derartige Regelung für möglich. Dies wurde bereits 2014 abgeklärt. Begründung: In einer Vielzahl von Angelegenheiten ist eine klare Abgrenzung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Belangen nicht möglich. Diese Themen tangieren die Rechte einzelner Personen. Bei der erstmaligen Diskussion dieser Themen in öffentlichen Gremien oder Sitzungen können diese Tagesordnungspunkte nicht in allen Einzelheiten diskutiert werden, da wir Stadträte stets die Persönlichkeitsrechte der mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Personen im Blick haben müssen. Häufig ergeben sich Fragen zu sensiblen Themen erst in der Diskussion im Gremium. Eine Antwort könnten die anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung meist sofort geben. Kann die Frage nicht gestellt werden, da sich Personen eventuell beeinträchtigt fühlen würden, muss das Thema dann einzeln in eine nichtöffentliche Sitzung verwiesen oder in eine der nächsten Sitzungen vertragt werden. Dies steht einem effizienten und schnellen Abarbeiten der Themen entgegen. Eine Vorberatung in einer nicht-öffentlichen Sitzung beseitigt diese Rechtsunsicherheit und schützt uns. Ein vorberatender Ausschuss bereitet zudem die Punkte nur vor und gibt eine Empfehlung an den Stadtrat. Die eigentliche Beratung und Beschlussfassung erfolgt dann in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats. In der Hoffnung keine Fehlbitte geleistet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, GüKn Fraktionsvorsitzender der CSU Fraktion

Diskussion

Edith Berg nimmt für den Bürgerverein Stellung

Der Antrag der CSU - die Ausschüsse künftig generell nichtöffentlich beraten zu lassen, betrifft insbesondere den Haupt- und Finanzausschuss. Hier werden die zukünftigen Investitionen für die Stadt besprochen - also die Zukunft der Stadt gestaltet. Wird die Öffentlichkeit bei dieser Diskussion nicht zugelassen, werden die Bürger von einem wesentlichen Informationsrecht ausgeschlossen.

1. Unsere bestehende Geschäftsordnung ist in Übereinstimmung mit der Mustersatzung des Bayr. Gemeindetages beschlossen worden.

Die Bürger sollen sich über die Auffassung der Stadträte unmittelbar informieren können. Wenn die Diskussion schon vor der öffentlichen Sitzung stattgefunden hat, dann kann die Öffentlichkeit nicht verstehen wie und weshalb die Entscheidung zustande kam. Die Meinungsbildung soll von Anfang an durchsichtig und nachvollziehbar sein. Gerade deshalb wurde vom Bayerischen Gemeindetag der Passus herausgestrichen, dass vorberatende Ausschüsse generell nicht-öffentlich tagen. (3)

2. Eine Trennung der Sitzung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil ist immer möglich

Natürlich gibt es Dinge, die nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden können und dürfen - wie im CSU - Antrag formuliert. Dafür hat der Gesetzgeber aber schon vorgesorgt. Jede Ausschuss - Sitzung kann in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert werden - genauso wie jede Stadtratssitzung. Auch hier gibt es eine eindeutige Trennung, so wie wir es auch erfolgreich in der Stadtratssitzungen praktizieren.

Die im Antrag formulierte Begründung, dass Themen einzeln in eine nicht-öffentliche Sitzung verschoben werden müssen und dadurch nur verzögert Entscheidungen getroffen werden, kam in der Vergangenheit so gut wie nicht vor.

3. Die Versprechen im Wahlkampf:

Alle Fraktionen haben vor 3 Jahren gemeinsam beschlossen, die Öffentlichkeit in die Satzung mit aufzunehmen. Sowohl CSU als auch SPD hatten sich im Wahlkampf ausdrücklich für Transparenz und Offenheit in der Politik ausgesprochen. Jetzt wo es konkret wird und z.B. darum geht, welche Investitionen für 2017 geplant und umgesetzt werden sollen, soll wieder hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.

Hinter verschlossenen Türen verhandeln: Nicht mit unserer Zustimmung!

In anderen Städten werden die Bürger aufgerufen, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Sie können Vorschläge unterbreiten, welche Investitionen sie für sinnvoll und wichtig erachten. In Burgkunstadt soll nun stattdessen ein großer Schritt rückwärts gegangen werden: die vorberatenden Ausschüsse sollen generell nichtöffentlich tagen. Der Bürgerverein setzt sich für eine andere Praxis ein: Lasst uns gemeinsam bürgerfreundlich und deshalb öffentlich diskutieren. Ist das nicht die Stadt aller Bürger die hier geplant und gestaltet wird? Und ist es nicht das Geld aller Bürger, das hier ausgegeben wird?

Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten. Vertrauen erreichen wir nur dadurch, dass wir nicht Türen schließen, sondern Türen öffnen - wo immer es möglich ist.

Aus diesen Gründen und im Interesse der Bürger appelliert der Bürgerverein an alle Stadträte, weiterhin gemeinsam öffentliche Diskussionen zu führen und öffentliche Entscheidungen zu treffen.

Weitere Diskussionsbeiträge

GüKn: Ich verwahre mich dagegen, die Öffentlichkeit auszuschließen

KaWe: Wir haben große Schritte zur Transparenz gemacht und TOPs in der Stadtratssitzung getrennt. Wichtige Infos, die die Bevölkerung interessieren, werden in der öffentlichen Stadtratssitzung besprochen. Aber ein Teil, der immer schon war, war auch gut.

HPMa: Der Antrag ist nicht notwendig und nicht sinnvoll. Auch Ausschuss-Sitzungen können in öffentlich/nichtöffentlich aufgeteilt werden.

UlMü: Es ist konstruktiver, nichtöffentlich vorzuberaten, Vorberatungen haben nur klärenden Charakter. Wir brauchen die Nichtöffentlichkeit noch ein bisschen.

ChFr: Das sehe ich auch so, das ist kein Rückschritt.

ThMü: Verliest: Um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen, ist sehr zu empfehlen, im Rahmen des Sachvortrags zum betreffenden Tagesordnungspunkt die Beratungsinhalte und –ergebnisse der vorangegangenen nichtöffentlichen Ausschusssitzung in den Grundzügen darzustellen und so die anwesenden Zuhörer in Kenntnis zu setzen.

Die Argumentation, einen Tagesordnungspunkt im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der nachfolgenden öffentlichen Sitzung oder gar zur Ermöglichung einer „offenen Aussprache“ zu heiklen Themen im Gemeinderat nichtöffentlich vorberaten zu wollen, reicht für sich genommen nicht aus, um eine Ausnahme vom Öffentlichkeitsgrundsatzes zum „Wohl der Allgemeinheit“ zu rechtfertigen.

(Dr. Andreas Gaß,Bayerischer Gemeindetag: Anmerkungen zum Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen des Gemeinderats (in: BayVBl. 2016, S. 463 ff.)