Stadtratssitzung-2017-02-07-TOP-06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz
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Projekt | Projekt::Weidnitz |
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Stichwort | Stichwort::B289 |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/02/07 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz::Haushaltsreste aus 2015 |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Im Bereich der Ortsdurchfahrt Weidnitz (B 289) erfolgt Teilerneuerung der Kanalisation. Diese dient auch zur Entwässerung der Straße (Ableitung des Oberflächenwassers). Die BRD beteiligt sich deshalb an den Kosten. In 2015 wurde der Hauptstrang saniert in 2015 sollen nun abgängige Straßeneinläufe incl. Zuleitungen zum Hauptstrang erneuert werden. Für 11 Straßeneinläufe im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts wird ein Zuschlag für die Straßeneinläufe vereinbart. Je Straßeneinlauf 1.590,-- Euro = insgesamt 22.000,-- Euro.