Stadtratssitzung-2017-02-07-TOP-06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz

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Projekt Projekt::Weidnitz
Stichwort Stichwort::B289
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Haushaltsreste aus 2015
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Im Bereich der Ortsdurchfahrt Weidnitz (B 289) erfolgt Teilerneuerung der Kanalisation. Diese dient auch zur Entwässerung der Straße (Ableitung des Oberflächenwassers). Die BRD beteiligt sich deshalb an den Kosten. In 2015 wurde der Hauptstrang saniert in 2015 sollen nun abgängige Straßeneinläufe incl. Zuleitungen zum Hauptstrang erneuert werden. Für 11 Straßeneinläufe im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts wird ein Zuschlag für die Straßeneinläufe vereinbart. Je Straßeneinlauf 1.590,-- Euro = insgesamt 22.000,-- Euro.

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