Stadtratssitzung-2016-12-07-TOP-07 Mitgliedschaft als Institution in der "Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V"
Sachverhalt
Die Vorstände der "Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V" stellten den Antrag, die Stadt möge Vereinsmitglied werden. Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Menschen in Verrichtungen des täglichen Lebens, die aufgrund ihres Alters oder Hilfsbedürftigkeit zu dem Personenkreis des § 53 AO gehören und Mitglieder des Vereins sind. Jährlicher Mitgliedesbeitrag 50 Euro für Institutionen.
Bisher sind keine Aktivitäten des Vereins in Burgkunstadt zu beobachten. Außerdem hat die Stadt Burgkunstadt 2015 und Anfang 2016 ihre Vereinsmitgliedschaften merklich reduziert. Ein Beitritt ist kritisch zu diskutieren.
Diskussion
EdBe: Es ist schon der Sitzungsvorlage zu entnehmen, dass die Vereinsmitgliedschaften merklich reduziert wurden. Wir erachten es als nicht sinnvoll in einem Verein die Mitgliedschaft zu kündigen und im nächsten einzutreten. In der Juli-Sitzung wurde angeregt, Richtlinien zu beschließen, damit Klarheit hergestellt wird, welchen Vereinen wir beitreten. Außerdem hat der Stadtrat im Juli 2016 beschlossen, die Entwicklung zu beobachten. Nachdem nun laut Sitzungsvorlage in den vergangenen Monaten keine Aktivitäten zu beobachten waren, sieht der BV keinen Bedarf, Mitglied im Verein zu werden.