Stadtratssitzung-2015-10-13-TOP 02 Ertüchtigung der Aufbereitungsanlage "Am Hügel" (Franz-Roscher-Straße) Genehmigung der vom IB Miller vorgestellten Entwurfsplanung

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Projekt Projekt::Wasseraufbereitungsanlage Am Hügel
Stichwort Stichwort::Entwurfsplanung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-10-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2015/10/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat genehmigt die vom IB Miller im Rahmen eines Ortstermins am 01.09.2015 vorgestellte Entwurfsplanung zur Ertüchtigung der Aufbereitungsanlage „Am Hügel“ und beauftragt das IB Miller mit den weiteren Leistungsphasen 5-9.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 3 Gegenstimmen beschlossen. MDi, ThMü, AlHa
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Bei dem Betrag handelt sich um die Gesamtkosten der Maßnahme. Architekten- und Ingenieurkosten betragen üblicherweise zwischen 10-12% der anrechenbaren Kosten.
Sollkosten Sollkosten::471000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::IB Miller
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Bei der außerordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung am 01.09.2015 wurde die Wasser - Aufbereitungsanlage „Am Hügel“ (Franz-Roscher-Straße) besichtigt. Herr Fuchs vom IB Miller stellte die geplanten Änderungen und Maßnahmen vor.

Diskussion

ThMü: Es ist wichtig, dass Burgkunstadt sauberes, sicheres und bezahlbares Trinkwassser hat. Wir haben schon das teuerste Wasser im Landkreis. Deshalb sollen nur die notwendigsten Maßnahmen durchgeführt werden. Herr Fuchs vom IB Miller teilte mir im Gespräch mit, dass die Wasseraufbereitungsanlage zu 95 % sicher sei, durch den Einbau eines Luftfilters und einer Abdeckung zum Preis von ca. 60.000 € könne eine 98 % Sicherheit erreicht werden. Durch die teuren Maßnahmen mit 471.000 € würden nur 99 % Sicherheit erreicht. 100 prozentige Sicherheit sei nicht möglich.

Die Kosten muss der Bürger zahlen. Sie haben für die Verbesserungen des Trinkwassers bereits 1.8 Millionen Euro über die Beitragssatzung und 1.3 Millionen Euro über den höheren Wasserpreis bezahlt. Nach der Aufstellung in TOP 3 kommen noch einmal 600.000 Euro dazu, die auch über den zukünftigen Wasserpreis bezahlt werden müssen. Für die Anlage " Am Hügel " waren 250.000 Euro geplant. Der jetzige Entwurf ist also um 90% teurer. Wir sollten die Bürger nicht überfordern. Es sollten nur die notwendigsten Ausgaben getätigt werden. Wir brauchen keine Luxussanierung. Unser Wasser muss bezahlbar bleiben.

Herr F: Es ist notwendig die Wartungsmöglichkeit für die Pumpen den arbeitsrechtlichen Erfordernissen anzupassen.

ThMü: Wenn die Pumpen für die Wartung zu schwer sind, ist ein Aufzug für 15 000 Euro in Ordnung. Dann kostet mein Vorschlag aber erst 65 000 statt 472 000 Euro !!!

MDi: Ich habe heute erfahren, dass es bereits in nichtöffentlicher Sitzung am 05.11.2013 hierzu eine Vergabe erfolgte. Frage an die Bürgermeisterin: „Kann das öffentlich gemacht werden?“

HeEb: Es ging um die erste Vorstellung der Maßnahme und die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-9.

MDi: Es ist ein sehr hoher Betrag für die Ingenieurkosten zur Verbesserung des Trinkwassers. Ich ging bisher immer von einer Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 3,1 Mio. Euro aus, auf die ich ca. 10-12 % Ingenieurleistungen kalkuliert hatte. Da wären wir unter den Schwellenwerten für eine eu-weite Auisschreibun g gelegen. Wenn ich heute die Vergütung sehe, habe ich Zweifel, ob hier europaweit ausgeschrieben werden muss. Der Stadtrat hat 2 Aufgaben: Er muss überwachen und entscheiden. Ich kann heute nicht überprüfen, wie es mit der Ausschreibung korrekt wäre. Deshalb kann ich heute auch nicht entscheiden.

HeEb: Ich bin nicht der Meinung, dass es sich um ein Gesamtpaket handelt, das an ein Ingenieurbüro vergeben werden muss. Es handelt sich um Einzelmaßnahmen wie z.B. die Anbindung Neuses, oder Meuselsberg. Diese müssen nicht zusammen vergeben werden. Meines Erachtens besteht keine Notwendigkeit zur EU-Ausschreibung. Außerdem ist die Vergabe an das Ing.Büro Miller kostenrelevant. Denn andere Büros hätten auch die Leustungsphasen 1 + 2 berechnet.