Stadtratssitzung-2015-06-09

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Sitzung des Bauausschusses

Dienstag, 09. Juni 2015, 19:00 Uhr

Öffentliche Tagesordnung

01 Bauvoranfrage auf Bau eines Lagerplatzes für Hackschnitzel und Holz auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 171 der Gemarkung Neuses a.M. (2015-0035)

Wenn es sich um ein priviligiertes Vorhaben handelt, ist (ein landwirtschaftliches Projekt), ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Sollte es sich um ein allgemeines Vorhaben handeln, ist das Einvernehmen nicht zu erteilen.

  • Mit einer Gegenstimme angenommen

02 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Beton-Stützmauer auf dem Grundstück Flst.Nr. 1447/3 der Gemarkung Burgkunstadt (Lerchenbühl 1) (2015-0034)

  • Einstimmig beschlossen


3 Bauantrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung auf dem Grundstück Flst.Nr. 168/35 der Gemarkung Weidnitz (Großer Flügel 5) (2015-0033)

  • Einstimmig beschlossen


04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2015

  • Einstimmig beschlossen


Stadtrasssitzung

Dienstag, 09.06.2015, 19:15 Uhr


Tagesordnung

Hinweis von ChF: TOP 8 ist gemäß § 52, Abs. 2 BayGO nicht in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen, da berechtigte Interessen Einzelner berührt werden.

TMü: Möchte den Punkt splitten in: Auftragsvergabe im öffentlichen Teil und Diskussion über persönliche Interessen im nichtöffentlichen Teil

WS: Wenn wir diskutiert haben, ist evtl. eine Auftragsvergabe nicht mehr erforderlich

MH: Die Bürgermeisterin kann morgen per Internet die Öffentlichkeit herstellen und über die Auftragsvergabe informieren.

Zustimmung von ChF zu diesem Vorschlag


00 Anträge zur Tagesordnung

TM beantrag TOP 04 zurück zu stellen, denn er widerspricht dem einstimmig gefassten Stadtratsbeschluss vom 12.05.15, alle mit Kosten verbundenen Maßnahmen bis zur Erstellung eines Gesamt-Konzepts zu stoppen.

HE: Es sollen Spielgeräte aufgestellt werden. Kosten sind über Spenden abgedeckt. Es entstehen keine Kosten für die Stadt. Die Geräte dienen der Evaluation und den Schulzielen. Die eingegangenen Spendengelder sollen zeitnah verwendet werden. Die Spielgeräte können jederzeit wieder an einem anderen Ort aufgebaut werden.

AH: Wir haben in der letzten Sitzung beschlossen, alle weiteren Baumaßnahmen für Schulen und Kinderbetreuung zu stoppen, bis ein Konzept erstellt ist.

IK: Es soll nur der Pausenhof aufgewertet werden und nicht das Gebäude.

TM: Im Konzept des Bürgervereins ist ein Neubau der Grundschule möglich.

CF: Ein Neubau würde 2-3 Jahre brauchen. In dieser Zeit können die Kinder die Spielgeräte nutzen.

WS: Wir haben in der letzten Sitzung dem Antrag des Bürgervereins zugestimmt, alle weiteren Schulprojekte zu stoppen. Wir sollten zu unserem Wort stehen und die nächste Sitzung abwarten. Am 16.06.15 ist findet das Treffen des Bildungsausschusses statt.

Beschluss

abgelehnt (11/4)

01 Bekanntgaben

02 Einführung der offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Burgkunstadt

Sachverhalt

Seit ca. 2 Jahren strebt die Bayerische Staatsregierung den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsangeboten an. Seit dem Ganztagsgipfel am 24.03.2015 besteht die Möglichkeit der Errichtung von "Offenen Ganztagsschulen" für Grundschulen. Für das kommende Schuljahr startet die Staatsregierung eine Pilotphase im Umfang von 300 Gruppen (nicht Schulen) an ausgewählten Standorten. Die Verwaltung als Sachaufwandsträger bekundete in Abstimmung mit der Schulleitung ihr verstärktes Interesse. Mit Unterstützung des Landratsamtes Lichtenfels und dem Staatlichen Schulamt Lichtenfels wurde die Grundschule Burgkunstadt von der Regierung von Oberfranken zur Teilnahme an dem Pilotprojekt vorgeschlagen.

Aufgrund der sehr kurzen Vorlaufzeit – die Anmeldung bzw. der Vorschlag für die Teilnahme an dem Pilotprojekt musste Ende April der Regierung vorliegen, konnte der Stadtrat mangels offizieller Informationen zu dem Thema nicht vorher informiert werden. Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit mangels belastbarer Zahlen nicht abschätzbar.

Rektorin M-L stellt die Möglichkeiten zur Einführung der offenen Ganztagsschule vor.

Folgende Leistungen finden am Nachmittag statt:

- Mittagsverpflegung - Die Kosten des Mittagessens sind von den Eltern zu tragen.

- Pädagogische Hausaufgabenbetreuung

- Hortpädagogische Angebote


Die Betreuung wird von einem Kooperationspartner der Jugendhilfe übernommen.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Einführung einer Offene Ganztagsschule (OGTS) mit Betreuung an 4 Werktagen bis 16.00 Uhr ohne Ferienbetreuung für Eltern kostenfrei oder

Offene Ganztagsschule - Kombi (OGTS - Kombi) mit Betreuung an 5 Werktagen bis 18:00 Uhr + Ferienbetreuung, Kosten für das zusätzliche Betreuungsangebot werden vom Kooperationspartner festgelegt.

Eine Gruppenstärke von mindestens 14 Kindern ist erforderlich.

TM: Bei der Bürgerversammlung im Februar erklärten Sie, Fr. Bürgermeisterin, auf die Frage eines Bürgers, wann die Ganztagsschule in BuKu eingeführt werde, es gäbe praktisch keinen Bedarf einen guten Monat später hat sich das offensichtlich geändert.

ChF: Für die gebundene Ganztagsschule gab es keinen Bedarf. Die OGTS ist erst seit dem Ganztagsgipfel vom 24.03.15 möglich.

HE: Am 21.04.2015 haben wir von der Regierung von Oberfranken und dem Schulamt die Mitteilung erhalten, dass die Möglichkeit zur Teilnahme am Pilotprojekt besteht. Anmeldeschluss war der 28.04.2015. Nach Rücksprache mit der Stadt hat ML die Meldung vor dem 28.04.15 abgegeben.

TM: Welche Vorteile haben wir durch die Teilnahme am Pilotprojekt?

ML: Pilotprojekte sind immer gut ausgestattet, man kommt in den Genuss vieler Vorteile. Es gibt ein großes Entgegenkommen in den Bereichen Fortbildung und Aufklärung. Es ist festgeschrieben wie hoch die Förderung durch die Stadt erfolgen muss. Bisher gab es OGTS erst ab Klasse 5. Seit März 2015 besteht diese Möglichkeit auch für Grundschulen. Wir sind die einzige Schule im Landkreis, die in das Pilotprojet aufgenommen wird.

MH: Wie wird mit Gastschulverhältnissen umgegangen?

ML: Handhabung wie bisher - es gibt keine Aufweichung von Gastschulverhältnissen.

HE: Wir haben alle zusammen gearbeitet mit der Regierung und dem Landratsamt.

AH: Wird der Kooperationspartner ausgeschrieben?

ML: Die Schulleitung beauftragt in Absprache mit der Stadt den Kooperationspartner

HE: Wir sind davon ausgegangen, dass die hortpädagogische Betreuung an den kath. Kindergarten geht. Wir wollen ihm nicht das Wasser abgraben.

AH: Das betrifft unser Gesamtkonzept für Bildung.

HE: Heute ist nur der Grundsatzbeschluss zu fassen. Der Kooperationspartner wird heute nicht beschlossen. Der Antrag muss bis 01.07.15 bei der Regierung vorliegen.

ML: In Kürze werden die Eltern in einem Elternabend informiert und es erfolgt eine Bedarfsermittlung. Wenn die Ganztagsschule im gleichen Haus ist, erleichtert dies die Zusammenarbeit.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von der Teilnahme der Grundschule Burgkunstadt an dem Pilotprojekt OGSTKombi ab dem Schuljahr 2015/2016 Kenntnis, befürwortet diese und beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung mit der Abwicklung des Antragsverfahrens.

  • angenommen (einstimmig)

03 Schulkindbetreuung im OG des Altbaues der Mittelschule

Sachverhalt

Herr Seck teilte mit, dass 40 Anmeldungen für den Hort und 10 Anmeldungen für die Krippe vorliegen. Nur durch die Auslagerung des Hortes könnten Raumkapazitäten für die Unterbringung einer Krippengruppe im katholischen Kindergarten geschaffen werden. Die Verwaltung hatte bereits für die Sitzung am 12.05.2015 eine entsprechende Vorlage erarbeitet, jedoch nicht in die Tagesordnung aufgenommen. In gleicher Sitzungsvorlage wurde bereits auf die Öffnung der Grundschulen für die Offenen Ganztagsschulen und die entsprechende Antragstellung durch die das Staatliche Schulamt Lichtenfels hingewiesen. Am 21.05.2015 erhielt die Stadt von der Regierung von Oberfranken die Mitteilung, dass die Grundschule Burgkunstadt an dem Pilotprojekt teilnehmen könne.

Bis zur endgültigen Entscheidung kann das gesamte Obergeschoss im Altbau der Mittelschule für verwendet werden. Die Räumlichkeiten wurden, wie bereits in der nicht behandelten Sitzungsvorlage vom 12.05.2015 dargelegt, von Frau Elflein vom Landratsamt Lichtenfels am 27.04.2015 besichtigt und für grundsätzlich geeignet erklärt.

HE: Ganz "druckfrisch" habe ich hier die Kostenschätzung von Herrn Fleischmann: Knaben WC 3.500 €, Brandschutz, Herrichten der Gruppenräume im Obergeschoss (Wände, Fußboden), Umgestaltung des Lehrerzimmers als Verpflegungsraum 28.500 €. Insgesamt ca. 35.000 €. Für die vorübergehende Unterbringung der Schulkindbetreuung im Altbau sind die Kosten gedeckt, da nicht alle Mittel die für die barrierefreie Erschließung sowie die Umsetzung des baulichen Brandschutzes vorgesehenen sind nicht in voller Höhe abfließen werden:

WS: Erfolgt der Krippenausbau?

HE: Dieser ist heute nicht im Beschluss

AH: Ich möchte eine Kostenbegrenzung mit aufnehmen.

HE: Das ist bei Arbeiten im Bestand nicht möglich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen vorübergehenden Unterbringung der Schulkindbetreuung im OG des Altbaus der Mittelschule zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen wie Brandschutz, Sanitäreinrichtungen etc.

  • angenommen (einstimmig)

04 Ausgestaltung des Pausenhofes der Grundschule Burgkunstadt

Sachverhalt

Seit Jahren gibt es Bestrebungen, den Pausenhof der Grundschule Burgkunstadt ansprechender und kindgerechter zu gestalten. Eine kostengünstige und atraktive Lösung wurde gefunden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 13.200 EUR, die komplett über Spendengelder finanziert werden. Mit Ausnahme von Fundament- und Aushubarbeiten durch den Bauhof (ca. 2.500 EUR Geräte- und Arbeitsleistung) ist die Maßnahme für die Stadt kostenneutral.

HE: Es entstehen keine weiteren Kosten. Alle weiteren Kosten sind durch Spenden gedeckt.

WS: Wo sollen die Spielgeräte aufgebaut werden?

ML: Auf dem Grünstreifen.

JR: Es gibt eine Wasserleitung auf dem Grünstreifen.

ML: Die wird nicht überbaut.

Beschluss

  • Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Ausgestaltung des Pausenhofes

05 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

CHF: Der Stadtrat beschäftigte sich mit Personalangelegenheiten.

HE: Der Qualitätsbonus nach dem BayKiBIG wurde wieder abgeschafft und der Basiswert wurde erhöht.

06 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2015

  • angenommen (einstimmig)

07 Anfragen

IK: Die Schließung der Brücke in Mainklein betrifft die Bürger sehr. Die Freien Wähler werden einen Antrag auf Bau einer Fußgängerbrücke stellen.

Pü: Die Brücke in Theisau kann nur geöffnet bleiben wenn sie regelmäßig von einem Fachmann kontrolliert wird. Beide Brücken Mainklein und Theisau sind sanierungsunfähig und nicht mehr zu retten.

TM: Wie soll das mit der Kurzfristigkeit der Beschlussvorlagen so weiter gehen?

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

"In der Beschlussvorlage steht:

"Aufgrund der sehr kurzen Vorlaufzeit  - die Anmeldung für das Pilotprojekt mußte Ende April der Regierung vorliegen, konnte der Stadtrat nicht vorher informiert werden".  

Dies ist glatt falsch !! Nachdem Landratsamt und Schulamt die Bewerbung unterstützten, war die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass BuKU den Zuschlag erhält. Außerdem wurde gerade in der Sitzung am 12. Mai , die sehr harmonisch verlief, einstimmig beschlossen, dass der AK Bildung ein Gesamt-Konzept der städtischen Kinder Bildungseinrichtungen vorbereiten solle, das dann vom Stadtrat (evtl. in einer Klausurtagung) endgültig beschlossen werden könnte. Spätestens hier hätte der Stadtrat zwingend von den neuen Plänen informiert werden müssen ! Denn dadurch sind ja auch alle Überlegungen „ wohin mit dem Hort“ hinfällig ! Stattdessen war lange kein Termin für den Ak Bildung bekannt. Der findet jetzt nächsten Dienstag statt – von Gesamt-Konzept steht aber nichts auf der TO. Und für die Klausurtagung gibt es noch nicht einmal einen Terminvorschlag !!

Das Handlungsschema ist immer das gleiche : der Stadtrat wird nicht oder zu spät informiert, dann entsteht „ dringender Handlungsbedarf „ ( weil sonst Zuschüsse verfallen, weil es sonst viel teurer wird ) und dann sollen wir ganz schnell das Abnicken, was die Verwaltung sich vorstellt. Eine eingehende Information und langfristige Planung ist so völlig unmöglich!!

Frau BGM Sie haben von uns gefordert, dass wir Vertrauen in die Verwaltung haben sollen. So wie das im Moment abläuft, zerstören sie jeden Vertrauensvorschuss und machen die Arbeit für alle nur unnötig schwer!!!"

Publikationen

Fußnoten

<references />