Stadtratssitzung-2015-04-14-TOP-06-Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern von 2017 bis 2019
Projekt | Projekt::Strombündelausschreibung |
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Stichwort | Stichwort::Stromkosten |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-04-14 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2015/04/14 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bündelausschreibung durchzuführen.
2. Die Aufgabe der Ausschreibung soll durch den Bayrischen Gemeindetag erfolgen. 3. Normalstrom soll ausgeschrieben werden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | [[Abstimmungsergebnis::1. Einstimmig beschlossen
2. Einstimmig beschlossen 3. Mit 4 Gegenstimmen beschlossen]] |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::250000 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle::6342 |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe::Ja |
Sachverhalt
Die Lieferverträge für den kommunalen Verbrauchsstrom laufen in 2016 aus. Die neue Beschaffung soll über die Firma ... gemeinsam für viele Kommunen ausgeschrieben werden. Die Gebote zur Bündelausschreibung erfolgen über eine Internetauktion. Dadurch werden günstigere Preise erziehlt, wodurch die Ausschreibungskosten wieder eingespart werden. Es ist zu entscheiden, ob Normalstrom oder 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden soll.
HE: Empfielt die Ausschreibung in einzelnen Losen, getrennt nach Verbrauchsarten. Auch dadurch werden günstigere Preise erzielt.
TM: Plädiert für 100 % Ökostrom, die Stadt hat Vorbildcharakter.
GK: ca. 230.000,- € Stromkosten, Ökostrom war zuletzt 5% teurer
Diskussion
- HE: Keinerlei Bedenken in haushaltsrechtlicher Sicht, man muss neu ausschreiben