Stadtratssitzung-2015-02-10-TOP-04 Landschaftspflegeverband; Verlängerung eines gewährten zinslosen Darlehens
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Sachverhalt
- Stadtratssitzung am 28.07.2009: zinsloses Darlehen an Landschaftspflegeverband für den Landkreis Lichtenfels e.V. über 4.905,36 €
- Rückzahlung bis 31.12.2014 vereinbart
- Landschaftspflegeverband muss alle Maßnahmen vorfinanzieren, Eingang der Mittel dann noch später
- Ziel des Darlehens: Verlustvortrag (durch hohe Zinszahlungen von 2009) abbauen
- Verlustvortrag konnte noch nicht in dem Maße wie ursprünglich geplant.
- anstehende Umstrukturierungen wegen neuer Aufgabenfelder
- Schreiben vom 23.12.2014: Bitte, Darlehen um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- Verwaltung: der Verlängerung sollte zugestimmt werden
Diskussion
- MD: Zitat Dobler (BKPV): "Die Gewährung eines Gelddarlehens stellt grundsätzlich ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG dar. Eine Gemeinde läuft immer dann Gefahr, ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft zu tätigen, wenn sie derartige Geschäfte außerhalb eines öffentlich geregelten Kassenverbundes oder sonstigen Verhältnisses<ref>z. B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)</ref> vornimmt. Im Zweifelsfalle empfiehlt sich eine Abklärung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - insbesondere auch deshalb, weil ein Betreiben genehmigungspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis gegebenenfalls strafrechtlich von Bedeutung sein könnte<ref>KWG § 54 und KWG § 32</ref>."<ref>Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis Fallbeispiel 1</ref>
- MD: Mag vielleicht bezogen auf diesen Fall ein bisschen zu weit gehen, der Kerngedanke, dass die Stadt keine Bank ist, ist jedoch auch hier richtig. Ein Darlehen ist als finanzielle Leistung wohl unzulässig, da wir wegen fehlendem Haushalt noch die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten haben.
- SD: 2009 wurde ein Darlehen von allen Trägern in Höhe von 100.000,- € gewährt (Landkreis Lichtenfels 50.000,- €, alle Kommunen 50.000,- € verteilt nach den jeweiligen Anteilen)
- UM: Was macht der Landschaftfplegeverband?
- SD: macht auch Heckenpflegemaßnahmen an städtischen Hecken