Schaffung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, damit innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen mit der ausgeschriebenen Leistung begonnen werden kann

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"Der Auftraggeber trägt für die Erteilung der notwendigen öffentlichrechtlichen Genehmigungen grundsätzlich das alleinige Risiko<ref>(Portz/Schrammer in: Ingenstau/Korbion, § 16 VOB/A, Rz. 15 f.)</ref>."<ref>OLG Köln, Urteil vom 18.06.2010 - 19 U 98/09 Abs. 63</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>