Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) vom 15.01.2018

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Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung)

Vom 15.01.2018

Auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Stadt Burgkunstadt folgende Satzung:

§ 1 Aufhebung der Werbeanlagensatzung

Die Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) vom 08.02.2017 tritt außer Kraft.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzungtritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Burgkunstadt, den 15.01.2018

Stadt Burgkunstadt

Christine Frieß

Erste Bürgermeisterin

Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung)

Die Stadt Burgkunstadt hat eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachungin Kraft. Sie liegt in der Stadtverwaltung Burgkunstadt, Zimmer A. 22 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Burgkunstadt, 16.01.2018

Stadt Burgkunstadt

Frieß

Erste Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) wurde am 16.01.2018 in der Verwaltung der Stadt Burgkunstadt zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus hingewiesen. Der Anschlag wurde am 17.01.2018 angeheftet und am 01.03.2018 wieder abgenommen.

Burgkunstadt, 02.03.2018

Stadt Burgkunstadt

Frieß

Erste Bürgermeisterin