Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs
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Vergabeverordnung (VgV)
- Abschnitt 6 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 73 - 80)
- Unterabschnitt 1 - Allgemeines (§§ 73 - 77)
- Unterabschnitt 2 - Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 78 - 80)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>