Mitgliederversammlung 2015/02 vom 16.10.2015 (außerordentlich)

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Protokoll der 2. Mitgliederversammlung vom 16.10.2015

Art der Mitgliederversammlung: außerordentlich

Datum: Freitag, 16.10.2015, 19.00 Uhr

Ort: Gasthof Zum Anker, Burgkunstadt (Weidnitz)

Versammlungleiter: Dr. Marcus Dinglreiter (1. Vors.)

Protokollführer: Alexander Hanna

Erschienene Mitglieder: 20

Davon stimmberechtigt (§ 4 Abs. 1 der Satzung: mindestens 16 Jahre und im Stadtgebiet Burgkunstadt einschl. Ortsteile wohnhaft): 17

Eröffnung der Versammlung

Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung förmlich um 19:19 Uhr.

Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung gem. § 9 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V. mit Mail / Telefax / Brief vom 30.09.2015 (16 Tage Frist) ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Tagesordnung wurde mitgeteilt.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Es sind 17 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.

Schriftführer

Der Schriftführer ist anwesend.

Tagesordnung

Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Abstimmung per Akklamation mit 17 Stimmen für , 0 Stimmen gegen die Genehmigung der Tagesordnung.

Die Tagesordnung ist

( x ) genehmigt

( ) nicht genehmigt.

Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeiten des Vereins im Jahr 2015

Bericht aus der Fraktion

Aussprache über den Bericht des Vorsitzenden

Anregungen aus der Versammlung:

Information und Beschlussfassung über die Gründung eines weiteren Vereins: Bürgerverein Burgkunstadt gemeinnützige Projekte e.V. (Motto: Alles außer Politik)

Information

  • Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. stellt eine steuerbegünstigte Wählervereinigung dar und darf deshalb keine Vereinsgelder auf gemeinnützige Projekte verwenden. Vereinsgelder dürfen nur für Zwecke der kommunalpolitischen Tätigkeit verwendet werden.
  • Wir wollen als Bürgerverein nicht nur Dinge anstoßen, sondern auch selbst umsetzen. Wir wollen selbst gemeinnützige Projekte zum Nutzen unserer Stadt betreiben. Hierfür ist die Gründung eines weiteren, gemeinnützigen Vereins erforderlich, der dann keine Politik betreibt.
  • Wir halten diesen Weg auch aus dem Grunde für sinnvoll, um Bürger an uns zu binden, die nichts mit Politik zu tun haben wollen.

Aussprache

Zu klärende Einzelfragen / Probleme / zu lösende Aufgaben

  • Problem der Namensidentität - Alternative: Alles außer Politik e.V. ("Mehr-Marken-Modell"")
  • Wo verlaufern die Schnittstellen?
  • Gemeinnützige Zwecke weit fassen?

Satzungsentwurf

Beschlussfassung

Beschluss Mitgliederversammlung vom 16.10.2015 #MV/2015/02/01: Beschlussfassung über die Gründung eines weiteren Vereins zur Durchführung gemeinnütziger Projekte

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Text:
Die Mitgliederversammlung beschließt, dass sie die Gründung eines weiteren Vereins mit gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken unterstützt.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 21:33 Uhr



Verschiedenes

...

Schließung der Versammlung

Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um 21:38 Uhr.



……………………………………………………….

Unterschrift Versammlungsleiter



……………………………………………………….

Unterschrift Schriftführer

Normen

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die Einwohner der Stadt Burgkunstadt (einschließlich Ortsteile) ist.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
  3. Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
  6. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
  7. Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.

Publikationen