Leitziel der Landesplanung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Leitziel der Landesplanung ist es nach BayLplG Art. 5 Abs. 1, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen und zu erhalten.
Normen
- BayLplG Art. 5 Abs. 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>