Leistungsfähigkeit einer Gemeinde
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Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 57 Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
- Abs. 3: Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.