Kreditgeschäft
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Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) fällt unter den Begriff der Bankgeschäfte nach KWG § 1 Abs. 1 Satz 2.
Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) fällt unter den Begriff der Bankgeschäfte nach KWG § 1 Abs. 1 Satz 2.