Kommunale Wirtschaftsförderung

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Indirekte Wirtschaftsförderung stellt eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde dar<ref>Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Stand Oktober 2007, Erl. 1 letzter Absatz zu Art. 57 GO; Hölzl/Hien/Huber, Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung, Stand Oktober 2007, Erl. 16 zu Art. 57 GO; Schulz/Wachsmuth/Zwick u. a., Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand Juli 2007, Erl. 2 zu Art. 57 GO, zitiert nach Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr; Arno Wied, Wirtschaftsförderung in „Grundwissen Kommunalpolitik“, Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie, 2012, S. 2</ref>. Direkte Wirtschaftsförderung bezieht sich auf einen einzelnen Betrieb und stellt grundsätzlich keine gemeindliche Aufgabe dar<ref>BayVerfGH, Urteil vom 23.01.2007 - Vf. 42-VI-06; Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>.

Arten

Man unterscheidet zwischen indirekter und direkter Wirtschaftsförderung:

Indirekte Wirtschaftsförderung

Indirekte Wirtschaftsförderung bezieht sich auf "Maßnahmen, die nicht unmittelbar in den Wirtschaftsprozess eingreifen"<ref>Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>.

Beispiele<ref>nach Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr und Arno Wied, Wirtschaftsförderung in „Grundwissen Kommunalpolitik“, Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie, 2012, S. 20</ref>:

Direkte Wirtschaftsförderung

Direkte Wirtschaftsförderung bezieht sich auf einen einzelnen Betrieb und stellt grundsätzlich keine gemeindliche Aufgabe dar<ref>BayVerfGH, Urteil vom 23.01.2007 - Vf. 42-VI-06; Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>. Beispiele:

der öffentlichen Infrastruktur erreicht werden soll, fällt in die Allzuständigkeit der Gemeinden." , zitiert nach Friedrich Ebert Stiftung, Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Die Aufgaben der Gemeinden, RF 13 (Rats- und Fraktionsarbeit), Seite 1</ref>

Rechtsprechung

Publikationen

Wikipedia

Fachbücher

Dokumentationen

Fachartikel

Siehe auch

Fußnoten

<references />