Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Entwurf einer Geschäftsordnung für die Online-Mitgliederversammlung==
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===§ 1 Einberufung===
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=Geschäftsordnung für die Online-Mitgliederversammlung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.=
  
1. Der Anlass zur Einberufung einer Online-Mitgliederversammlung richtet sich nach § 9a der Satzung.
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==§ 1 Gegenstand der Online-Mitgliederversammlung==
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Die Online-Mitgliederversammlung ist befugt, offizielle Aussagen des Bürgervereins Burgkunstadt in Form von Stellungnahmen und Positionspapieren zu entwickeln und zu beschließen. Wahlprogramme, Satzungsänderungen oder andere bindende Beschlüsse können von der Online-Mitgliederversammlung nicht beschlossen werden. (§ 9a Ziffer. 3 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)
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Ein direkt dem aktuellen Wahlprogramm widersprechender Beschluss der Online-Mitgliederversammlung ist nichtig. Beschlüsse der Online-Mitgliederversammlung können keine gültigen Beschlüsse einer regulären Mitgliederversammlung aufheben. (§ 9a Ziffer. 4 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)
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Zusätzlich zur konkreten Beschlussfassung soll die Online-Mitgliederversammlung andere Organe sowie die gewählten Kommunalvertreter des Bürgervereins inhaltlich unterstützen. Von der Online-Mitgliederversammlung erarbeitete Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und Anträge zu Wahlprogrammen haben empfehlenden Charakter. (§ 9a Ziffer. 5 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)
  
2. Eine ordentliche Online-Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern durch E-Mail-Benachrichtigung 1 Monat im voraus anzukündigen.
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==§ 2 Anträge==
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Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt kann  in den Grenzen des Rechts Anträge zur Online-Mitgliederversammlung stellen.(§ 9a Ziffer. 1 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)
  
3. Die vorläufige Tagesordnung stellt der 1. Vorsitzende auf. Anträgen der Mitglieder in Textform auf Aufnahme von Beratungsgegenständen in die Tagesordnung ist stattzugeben, wenn die Anträge 2 Werktage vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden eingehen. Die Anträge sind unverzüglich auf der Versammlungsseite im Kommunalwiki zu veröffentlichen.
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Der Antrag darf nur einen Gegenstand der Online-Mitgliederversammlung nach § 1 beinhalten. Anträge sind danach möglich als
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*Antrag auf Beschlussfassung (Abstimmungsverfahren);(§ 9a Ziffer 3)
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*Antrag auf inhaltliche Unterstützung (Diskussionsverfahren) (§ 9a Ziffer 5)
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Anträge sind in Textform an die E-Mail-Adresse
  
4. Die Einberufung der Online-Mitgliederversammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden.
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omv@buergerverein-burgkunstadt.de
  
5. Die Einberufung zur Online-Mitgliederversammlung erfolgt in Textform 1 Woche vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
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zu senden. Sie haben im Abstimmungsverfahren eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung zu enthalten.
  
6. Eine außerordentliche Online-Mitgliederversammlung ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Ladung der Mitglieder in Textform 2 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung abgesandt worden ist. Anträge der Mitglieder in Textform auf Aufnahme von Beratungsgegenständen in die Tagesordnung (vgl. Abs. 3) können in diesen Fällen bis 1 Tag vor der Versammlung im Kommunalwiki des Bürgervereins gestellt werden.
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Der Antragsteller kann einmalig vom Diskussions- in das Abstimmungsverfahren wechseln.
  
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Ein Antrag kann vom Antragsteller im Diskussionsverfahren bzw. bis zum Ende der Abstimmungsfrist im Abstimmungsverfahren jederzeit zurückgenommen werden.
  
===§ 2 Öffentlichkeit und Teilnahme===
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==§ 3 Verfahren==
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Nach Eingang eines Antrags ist binnen einer Woche ein Diskussions- bzw. Projektraum in der technologischen Plattform einzurichten. Die Verfahren sind zu nummerieren nach dem Muster
  
1. Die Online-Mitgliederversammlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn es die Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt.
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OMV-[Jahr]-[Lfd. Nummer]-[Gegenstand]
  
2. Gäste können an der Online-Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie haben kein Rede  und Stimmrecht.
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(z.B. OMV-2019-017-Parkverbot auf dem Marktplatz). Die stimmberechtigten Mitglieder sind hiervon zu benachrichtigen. Der Vorstand kann zur Erledigung dieser Aufgaben eine nicht dem Vorstand angehörende Person beauftragen.
  
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Die Anzahl der laufenden Abstimmungsverfahren ist auf fünf begrenzt. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Anträge. Anträge auf Beschlussfassung, die noch nicht im Abstimmungsverfahren sind, sind im Diskussionsverfahren zu halten. Die Anzahl der Diskussionsverfahren ist nicht begrenzt.
  
===§ 3 Leitung der Mitgliederversammlung===
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Die Mitgliederversammlung ist eine ständige Mitgliederversammlung. Sie findet grundsätzlich nicht zu einem festgelegten Einzeltermin (Tag) statt. Jeder Stimmberechtigte kann während der Abstimmungsfrist seine Entscheidung beliebig oft ändern. Die Abstimmung findet vereinsöffentlich (interne Öffentlichkeit) innerhalb der technologischen Plattform statt. Vereinsöffentlich bedeutet, dass jedes stimmberechtigte Mitglied einen Zugang zu der technologischen Plattform erhält und dort gleichberechtigten Zugang zu allen Informationen hat.
  
1. Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Online-Mitgliederversammlung. Er wird bei seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden vertreten.
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Die Online-Mitgliederversammlung kann beschließen, dass Diskussion und Abstimmung öffentlich (externe Öffentlichkeit) stattfindet.
  
2. Sind beide verhindert, so wählt die Online-Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte mit der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder einen Leiter.
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Das Verfahren läuft grundsätzlich 2 Wochen ab Information der stimmberechtigten Mitglieder über den Beginn des Abstimmungsverfahrens (ausreichend ist eine Systemmeldung zur Einrichtung einer Umfrage) und endet am letzten Tag der Frist um 24 Uhr.  
  
3. Bei Gegenständen, Beratungen und Abstimmungen, die den Versammlungsleiter selbst in Person betreffen, muss er die Versammlungsleitung abgeben. In diesem Fall hat die Online-Mitgliederversammlung für diesen Tagesordnungspunkt einen Vertreter zu wählen.
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Der Antragsteller kann eine einmalige Fristverlängerung von 14 Tagen beantragen.
  
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==§ 4 Abstimmung==
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Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt hat das Recht, stimmberechtigter Teilnehmer der Online-Mitgliederversammlung zu sein. Die Stimmabgabe wird namentlich dokumentiert. Eine geheime Stimmabgabe ist nicht möglich.
  
===§ 4 Eröffnung der Mitgliederversammlung===
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Eine gültige Stimmabgabe ist nur vor Ablauf der Abstimmungsfrist möglich. Maßgeblich ist der im Rahmen der System-Benachrichtigung über die Stimmabgabe dokumentierte Zeitpunkt der letzten Stimmabgabe.
  
Nach der Eröffnung der Online-Mitgliederversammlung stellt der Leiter die ordnungsgemäße Einberufung fest. Des Weiteren stellt er anhand der Anwesenheitsliste die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder fest und sodann die Beschlussfähigkeit der Versammlung.
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Verspätet abgegebene Stimmen sind ungültig. Das gilt auch, wenn ein Mitglied nach Ablauf der Frist eine abweichende Stimme zu einer zunächst fristgerecht abgegeben Stimme abgibt.  
  
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Der Beschluss ist nur wirksam, wenn mindestens 25% der Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben. Für die Wirksamkeit des Beschlusses genügt die einfache Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Die erforderliche Mehrheit errechnet sich ausschließlich aus den abgegebenen gültigen Ja und Nein Stimmen. Stimmenthaltungen werden ebenso wenig wie ungültige Stimmen berücksichtigt.
  
===§ 5 Tagesordnung===
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Ein stattgebender Beschluss wird sofort mit Ende der Abstimmungsfrist wirksam.
  
1. Nach der Eröffnung wird die Tagesordnung bekannt gegeben.
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Das Abstimmungsergebnis ist binnen einer Woche nach Ende der Abstimmungsfrist zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann auf der Webseite des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. oder einem vom Bürgerverein Burgkunstadt verwalteten Social Media Account erfolgen.
  
2. Die Online-Mitgliederversammlung kann mit der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder die Tagesordnung ändern.
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==§ 5 Rechtsmittel==
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  
 +
==§ 6 Dokumentation==
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Antrag und Abstimmungsergebnis sind in Papierform zu dokumentieren und vom Schriftführer unter Datumsangabe binnen einer Woche nach Ende der Abstimmungsfrist  zu unterschreiben.
  
===§ 6 Wortmeldungen und Redeordnung===
+
==§ 7 Technologische Plattform und Pilotphase==
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===Pilotphase===
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In einer Pilotphase bis spätestens 30.06.2020 wird zunächst bitrix24 (https://buergerverein.bitrix24.de) als technologische Plattform getestet. Bis dahin ist in jeder stattfindenden Mitgliederversammlung nach § 9 ein Tagesordnungspunkt “Online-Mitgliederversammlung” vorzusehen, in welchem Eignung und ggf. ein Wechsel der technologischen Plattform überprüft und beschlossen werden kann. Die Mitgliederversammlung nach § 9 kann die Pilotphase vorzeitig beenden (mit positivem oder negativem Ergebnis). Sollte bis 30.06.2020 keine abweichende Beschlussfassung der Mitgliederversammlung nach § 9 zustandekommen, gilt die Plattform bitrix24 als unbefristet beschlossen.
  
1. Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das Wort, wenn für den Beratungsgegenstand, der eröffnet ist, die Aussprache erfolgt.
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===Besondere Regelungen für die Plattform bitrix24===
 +
Der Antrag ist zur leichteren Wiederauffindbarkeit jeweils als erster Eintrag im Activity Stream der Projektgruppe für den jeweiligen Antrag einzustellen. Sofern sich der Antrag im Abstimmungsverfahren befindet, ist er mit einer Umfrage (Antworten Ja/Nein) zu verbinden.
  
2. Es ist eine Rednerliste zu führen.
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===Aussetzung der Online-Mitgliederversammlung===
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Während der Pilotphase kann der Vorstand per Vorstandsbeschluss die Online-Mitgliederversammlung jederzeit aus- und wiedereinsetzen.
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Weitere Entwicklung nach der Pilotphase
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Im Anschluss an die Pilotphase ist die Weiterentwicklung bzw. Ergänzung in Richtung einer  Online-Präsenz-Mitgliederversammlung zu prüfen.
  
3. Die Redezeit kann vom Leiter begrenzt werden.
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==§ 8 Datenschutz==
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Die bei der namentlichen Abstimmung dokumentierten personenbezogenen Daten in der technologischen Plattform sind innerhalb von einem Monat nach Abstimmungsende zu löschen.
  
4. Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden.
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=Anhang=
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==§9a Online-Mitgliederversammlung==
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Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt hat das Recht, stimmberechtigter Teilnehmer der Online-Mitgliederversammlung zu sein.
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Die Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung wird von der Mitgliederversammlung nach § 9 beschlossen.
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Die Online-Mitgliederversammlung ist befugt, offizielle Aussagen des Bürgervereins Burgkunstadt in Form von Stellungnahmen und Positionspapieren zu entwickeln und zu beschließen. Wahlprogramme, Satzungsänderungen oder andere bindende Beschlüsse können von der Online-Mitgliederversammlung nicht beschlossen werden.
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Ein direkt dem aktuellen Wahlprogramm widersprechender Beschluss der Online-Mitgliederversammlung ist nichtig. Beschlüsse der Online-Mitgliederversammlung können keine gültigen Beschlüsse einer regulären Mitgliederversammlung aufheben.
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Zusätzlich zur konkreten Beschlussfassung soll die Online-Mitgliederversammlung andere Organe sowie die gewählten Kommunalvertreter des Bürgervereins inhaltlich unterstützen. Von der Online-Mitgliederversammlung erarbeitete Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und Anträge zu Wahlprogrammen haben empfehlenden Charakter.
  
5. Wird der Antrag auf Schluss der Debatte gestellt, so wird die Rednerliste verlesen und sodann abgestimmt.
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=Siehe auch=
 
 
 
 
===§ 7 Anträge zur Geschäftsordnung===
 
 
 
1. Der Leiter kann jederzeit das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen und den Redner unterbrechen.
 
 
 
2. Jeder Teilnehmer kann vom Leiter das Wort zur Geschäftsordnung außerhalb der Rednerliste verlangen.
 
 
 
 
 
===§ 8 Ordnungsmaßnahmen des Leiters===
 
 
 
...
 
 
 
 
 
===§ 9 Abstimmungen===
 
 
 
...
 
 
 
 
 
===§ 10 Abstimmungsverfahren===
 
 
 
...
 
 
 
 
 
===§ 11 Abstimmungsmehrheiten und  ergebnis===
 
 
 
1. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt grundsätzlich die einfache Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Die erforderliche Mehrheit errechnet sich ausschließlich aus den abgegebenen gültigen Ja  und Nein Stimmen. Stimmenthaltungen werden ebenso wenig wie ungültige Stimmen berücksichtigt.
 
 
 
2. Der Leiter gibt das Abstimmungsergebnis der Versammlung bekannt. Das Ergebnis ist genau vom Protokollführer in die Niederschrift über die Versammlung aufzunehmen.
 
 
 
 
 
===§ 12 Versammlungsprotokoll===
 
 
 
1. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das die wesentlichen Ergebnisse enthalten muss.
 
 
 
2. Das Protokoll ist vom Leiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
 
 
 
3. Auf Verlangen müssen während oder nach der Versammlung abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
 
 
 
4. Einwendungen gegen das Protokoll sind beim Leiter innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Protokolls schriftlich zu erheben.
 
 
 
===§ 13 Technik===
 
 
 
(1) Mumble
 
 
 
(2) WikiForum: vorbereitende Diskussionen
 
 
 
(3) Kommunalwiki
 
 
 
(4) Wikiquote
 
 
 
 
 
==Siehe auch==
 
  
 
* [[Online-Mitgliederversammlung]]
 
* [[Online-Mitgliederversammlung]]

Aktuelle Version vom 22. Mai 2020, 14:13 Uhr

Bei dieser Seite handelt es sich um ein offizielles Dokument des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.. Die Seite ist daher zur Bearbeitung gesperrt.

Geschäftsordnung für die Online-Mitgliederversammlung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.

§ 1 Gegenstand der Online-Mitgliederversammlung

Die Online-Mitgliederversammlung ist befugt, offizielle Aussagen des Bürgervereins Burgkunstadt in Form von Stellungnahmen und Positionspapieren zu entwickeln und zu beschließen. Wahlprogramme, Satzungsänderungen oder andere bindende Beschlüsse können von der Online-Mitgliederversammlung nicht beschlossen werden. (§ 9a Ziffer. 3 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.) Ein direkt dem aktuellen Wahlprogramm widersprechender Beschluss der Online-Mitgliederversammlung ist nichtig. Beschlüsse der Online-Mitgliederversammlung können keine gültigen Beschlüsse einer regulären Mitgliederversammlung aufheben. (§ 9a Ziffer. 4 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.) Zusätzlich zur konkreten Beschlussfassung soll die Online-Mitgliederversammlung andere Organe sowie die gewählten Kommunalvertreter des Bürgervereins inhaltlich unterstützen. Von der Online-Mitgliederversammlung erarbeitete Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und Anträge zu Wahlprogrammen haben empfehlenden Charakter. (§ 9a Ziffer. 5 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)

§ 2 Anträge

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt kann in den Grenzen des Rechts Anträge zur Online-Mitgliederversammlung stellen.(§ 9a Ziffer. 1 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)

Der Antrag darf nur einen Gegenstand der Online-Mitgliederversammlung nach § 1 beinhalten. Anträge sind danach möglich als

  • Antrag auf Beschlussfassung (Abstimmungsverfahren);(§ 9a Ziffer 3)
  • Antrag auf inhaltliche Unterstützung (Diskussionsverfahren) (§ 9a Ziffer 5)

Anträge sind in Textform an die E-Mail-Adresse

omv@buergerverein-burgkunstadt.de

zu senden. Sie haben im Abstimmungsverfahren eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung zu enthalten.

Der Antragsteller kann einmalig vom Diskussions- in das Abstimmungsverfahren wechseln.

Ein Antrag kann vom Antragsteller im Diskussionsverfahren bzw. bis zum Ende der Abstimmungsfrist im Abstimmungsverfahren jederzeit zurückgenommen werden.

§ 3 Verfahren

Nach Eingang eines Antrags ist binnen einer Woche ein Diskussions- bzw. Projektraum in der technologischen Plattform einzurichten. Die Verfahren sind zu nummerieren nach dem Muster

OMV-[Jahr]-[Lfd. Nummer]-[Gegenstand]

(z.B. OMV-2019-017-Parkverbot auf dem Marktplatz). Die stimmberechtigten Mitglieder sind hiervon zu benachrichtigen. Der Vorstand kann zur Erledigung dieser Aufgaben eine nicht dem Vorstand angehörende Person beauftragen.

Die Anzahl der laufenden Abstimmungsverfahren ist auf fünf begrenzt. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Anträge. Anträge auf Beschlussfassung, die noch nicht im Abstimmungsverfahren sind, sind im Diskussionsverfahren zu halten. Die Anzahl der Diskussionsverfahren ist nicht begrenzt.

Die Mitgliederversammlung ist eine ständige Mitgliederversammlung. Sie findet grundsätzlich nicht zu einem festgelegten Einzeltermin (Tag) statt. Jeder Stimmberechtigte kann während der Abstimmungsfrist seine Entscheidung beliebig oft ändern. Die Abstimmung findet vereinsöffentlich (interne Öffentlichkeit) innerhalb der technologischen Plattform statt. Vereinsöffentlich bedeutet, dass jedes stimmberechtigte Mitglied einen Zugang zu der technologischen Plattform erhält und dort gleichberechtigten Zugang zu allen Informationen hat.

Die Online-Mitgliederversammlung kann beschließen, dass Diskussion und Abstimmung öffentlich (externe Öffentlichkeit) stattfindet.

Das Verfahren läuft grundsätzlich 2 Wochen ab Information der stimmberechtigten Mitglieder über den Beginn des Abstimmungsverfahrens (ausreichend ist eine Systemmeldung zur Einrichtung einer Umfrage) und endet am letzten Tag der Frist um 24 Uhr.

Der Antragsteller kann eine einmalige Fristverlängerung von 14 Tagen beantragen.

§ 4 Abstimmung

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt hat das Recht, stimmberechtigter Teilnehmer der Online-Mitgliederversammlung zu sein. Die Stimmabgabe wird namentlich dokumentiert. Eine geheime Stimmabgabe ist nicht möglich.

Eine gültige Stimmabgabe ist nur vor Ablauf der Abstimmungsfrist möglich. Maßgeblich ist der im Rahmen der System-Benachrichtigung über die Stimmabgabe dokumentierte Zeitpunkt der letzten Stimmabgabe.

Verspätet abgegebene Stimmen sind ungültig. Das gilt auch, wenn ein Mitglied nach Ablauf der Frist eine abweichende Stimme zu einer zunächst fristgerecht abgegeben Stimme abgibt.

Der Beschluss ist nur wirksam, wenn mindestens 25% der Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben. Für die Wirksamkeit des Beschlusses genügt die einfache Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Die erforderliche Mehrheit errechnet sich ausschließlich aus den abgegebenen gültigen Ja und Nein Stimmen. Stimmenthaltungen werden ebenso wenig wie ungültige Stimmen berücksichtigt.

Ein stattgebender Beschluss wird sofort mit Ende der Abstimmungsfrist wirksam.

Das Abstimmungsergebnis ist binnen einer Woche nach Ende der Abstimmungsfrist zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann auf der Webseite des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. oder einem vom Bürgerverein Burgkunstadt verwalteten Social Media Account erfolgen.

§ 5 Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 6 Dokumentation

Antrag und Abstimmungsergebnis sind in Papierform zu dokumentieren und vom Schriftführer unter Datumsangabe binnen einer Woche nach Ende der Abstimmungsfrist zu unterschreiben.

§ 7 Technologische Plattform und Pilotphase

Pilotphase

In einer Pilotphase bis spätestens 30.06.2020 wird zunächst bitrix24 (https://buergerverein.bitrix24.de) als technologische Plattform getestet. Bis dahin ist in jeder stattfindenden Mitgliederversammlung nach § 9 ein Tagesordnungspunkt “Online-Mitgliederversammlung” vorzusehen, in welchem Eignung und ggf. ein Wechsel der technologischen Plattform überprüft und beschlossen werden kann. Die Mitgliederversammlung nach § 9 kann die Pilotphase vorzeitig beenden (mit positivem oder negativem Ergebnis). Sollte bis 30.06.2020 keine abweichende Beschlussfassung der Mitgliederversammlung nach § 9 zustandekommen, gilt die Plattform bitrix24 als unbefristet beschlossen.

Besondere Regelungen für die Plattform bitrix24

Der Antrag ist zur leichteren Wiederauffindbarkeit jeweils als erster Eintrag im Activity Stream der Projektgruppe für den jeweiligen Antrag einzustellen. Sofern sich der Antrag im Abstimmungsverfahren befindet, ist er mit einer Umfrage (Antworten Ja/Nein) zu verbinden.

Aussetzung der Online-Mitgliederversammlung

Während der Pilotphase kann der Vorstand per Vorstandsbeschluss die Online-Mitgliederversammlung jederzeit aus- und wiedereinsetzen. Weitere Entwicklung nach der Pilotphase Im Anschluss an die Pilotphase ist die Weiterentwicklung bzw. Ergänzung in Richtung einer Online-Präsenz-Mitgliederversammlung zu prüfen.

§ 8 Datenschutz

Die bei der namentlichen Abstimmung dokumentierten personenbezogenen Daten in der technologischen Plattform sind innerhalb von einem Monat nach Abstimmungsende zu löschen.

Anhang

§9a Online-Mitgliederversammlung

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt hat das Recht, stimmberechtigter Teilnehmer der Online-Mitgliederversammlung zu sein. Die Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung wird von der Mitgliederversammlung nach § 9 beschlossen. Die Online-Mitgliederversammlung ist befugt, offizielle Aussagen des Bürgervereins Burgkunstadt in Form von Stellungnahmen und Positionspapieren zu entwickeln und zu beschließen. Wahlprogramme, Satzungsänderungen oder andere bindende Beschlüsse können von der Online-Mitgliederversammlung nicht beschlossen werden. Ein direkt dem aktuellen Wahlprogramm widersprechender Beschluss der Online-Mitgliederversammlung ist nichtig. Beschlüsse der Online-Mitgliederversammlung können keine gültigen Beschlüsse einer regulären Mitgliederversammlung aufheben. Zusätzlich zur konkreten Beschlussfassung soll die Online-Mitgliederversammlung andere Organe sowie die gewählten Kommunalvertreter des Bürgervereins inhaltlich unterstützen. Von der Online-Mitgliederversammlung erarbeitete Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und Anträge zu Wahlprogrammen haben empfehlenden Charakter.

Siehe auch