Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Bei dieser Seite handelt es sich um ein offizielles Dokument des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.. Die Seite ist daher zur Bearbeitung gesperrt.

Geschäftsordnung für die Online-Mitgliederversammlung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.

§ 1 Gegenstand der Online-Mitgliederversammlung

Die Online-Mitgliederversammlung ist befugt, offizielle Aussagen des Bürgervereins Burgkunstadt in Form von Stellungnahmen und Positionspapieren zu entwickeln und zu beschließen. Wahlprogramme, Satzungsänderungen oder andere bindende Beschlüsse können von der Online-Mitgliederversammlung nicht beschlossen werden. (§ 9a Ziffer. 3 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.) Ein direkt dem aktuellen Wahlprogramm widersprechender Beschluss der Online-Mitgliederversammlung ist nichtig. Beschlüsse der Online-Mitgliederversammlung können keine gültigen Beschlüsse einer regulären Mitgliederversammlung aufheben. (§ 9a Ziffer. 4 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.) Zusätzlich zur konkreten Beschlussfassung soll die Online-Mitgliederversammlung andere Organe sowie die gewählten Kommunalvertreter des Bürgervereins inhaltlich unterstützen. Von der Online-Mitgliederversammlung erarbeitete Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und Anträge zu Wahlprogrammen haben empfehlenden Charakter. (§ 9a Ziffer. 5 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)

§ 2 Anträge

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt kann in den Grenzen des Rechts Anträge zur Online-Mitgliederversammlung stellen.(§ 9a Ziffer. 1 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)

Der Antrag darf nur einen Gegenstand der Online-Mitgliederversammlung nach § 1 beinhalten. Anträge sind danach möglich als

  • Antrag auf Beschlussfassung (Abstimmungsverfahren);(§ 9a Ziffer 3)
  • Antrag auf inhaltliche Unterstützung (Diskussionsverfahren) (§ 9a Ziffer 5)

Anträge sind in Textform an die E-Mail-Adresse

omv@buergerverein-burgkunstadt.de

zu senden. Sie haben im Abstimmungsverfahren eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung zu enthalten.

Der Antragsteller kann einmalig vom Diskussions- in das Abstimmungsverfahren wechseln.

Ein Antrag kann vom Antragsteller im Diskussionsverfahren bzw. bis zum Ende der Abstimmungsfrist im Abstimmungsverfahren jederzeit zurückgenommen werden.

§ 3 Verfahren

Nach Eingang eines Antrags ist binnen einer Woche ein Diskussions- bzw. Projektraum in der technologischen Plattform einzurichten. Die Verfahren sind zu nummerieren nach dem Muster

OMV-[Jahr]-[Lfd. Nummer]-[Gegenstand]

(z.B. OMV-2019-017-Parkverbot auf dem Marktplatz). Die stimmberechtigten Mitglieder sind hiervon zu benachrichtigen. Der Vorstand kann zur Erledigung dieser Aufgaben eine nicht dem Vorstand angehörende Person beauftragen.

Die Anzahl der laufenden Abstimmungsverfahren ist auf fünf begrenzt. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Anträge. Anträge auf Beschlussfassung, die noch nicht im Abstimmungsverfahren sind, sind im Diskussionsverfahren zu halten. Die Anzahl der Diskussionsverfahren ist nicht begrenzt.

Die Mitgliederversammlung ist eine ständige Mitgliederversammlung. Sie findet grundsätzlich nicht zu einem festgelegten Einzeltermin (Tag) statt. Jeder Stimmberechtigte kann während der Abstimmungsfrist seine Entscheidung beliebig oft ändern. Die Abstimmung findet vereinsöffentlich (interne Öffentlichkeit) innerhalb der technologischen Plattform statt. Vereinsöffentlich bedeutet, dass jedes stimmberechtigte Mitglied einen Zugang zu der technologischen Plattform erhält und dort gleichberechtigten Zugang zu allen Informationen hat.

Die Online-Mitgliederversammlung kann beschließen, dass Diskussion und Abstimmung öffentlich (externe Öffentlichkeit) stattfindet.

Das Verfahren läuft grundsätzlich 2 Wochen ab Information der stimmberechtigten Mitglieder über den Beginn des Abstimmungsverfahrens (ausreichend ist eine Systemmeldung zur Einrichtung einer Umfrage) und endet am letzten Tag der Frist um 24 Uhr.

Der Antragsteller kann eine einmalige Fristverlängerung von 14 Tagen beantragen.

§ 4 Abstimmung

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt hat das Recht, stimmberechtigter Teilnehmer der Online-Mitgliederversammlung zu sein. Die Stimmabgabe wird namentlich dokumentiert. Eine geheime Stimmabgabe ist nicht möglich.

Eine gültige Stimmabgabe ist nur vor Ablauf der Abstimmungsfrist möglich. Maßgeblich ist der im Rahmen der System-Benachrichtigung über die Stimmabgabe dokumentierte Zeitpunkt der letzten Stimmabgabe.

Verspätet abgegebene Stimmen sind ungültig. Das gilt auch, wenn ein Mitglied nach Ablauf der Frist eine abweichende Stimme zu einer zunächst fristgerecht abgegeben Stimme abgibt.

Der Beschluss ist nur wirksam, wenn mindestens 25% der Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben. Für die Wirksamkeit des Beschlusses genügt die einfache Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Die erforderliche Mehrheit errechnet sich ausschließlich aus den abgegebenen gültigen Ja und Nein Stimmen. Stimmenthaltungen werden ebenso wenig wie ungültige Stimmen berücksichtigt.

Ein stattgebender Beschluss wird sofort mit Ende der Abstimmungsfrist wirksam.

Das Abstimmungsergebnis ist binnen einer Woche nach Ende der Abstimmungsfrist zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann auf der Webseite des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. oder einem vom Bürgerverein Burgkunstadt verwalteten Social Media Account erfolgen.

§ 5 Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 6 Dokumentation

Antrag und Abstimmungsergebnis sind in Papierform zu dokumentieren und vom Schriftführer unter Datumsangabe binnen einer Woche nach Ende der Abstimmungsfrist zu unterschreiben.

§ 7 Technologische Plattform und Pilotphase

Pilotphase

In einer Pilotphase bis spätestens 30.06.2020 wird zunächst bitrix24 (https://buergerverein.bitrix24.de) als technologische Plattform getestet. Bis dahin ist in jeder stattfindenden Mitgliederversammlung nach § 9 ein Tagesordnungspunkt “Online-Mitgliederversammlung” vorzusehen, in welchem Eignung und ggf. ein Wechsel der technologischen Plattform überprüft und beschlossen werden kann. Die Mitgliederversammlung nach § 9 kann die Pilotphase vorzeitig beenden (mit positivem oder negativem Ergebnis). Sollte bis 30.06.2020 keine abweichende Beschlussfassung der Mitgliederversammlung nach § 9 zustandekommen, gilt die Plattform bitrix24 als unbefristet beschlossen.

Besondere Regelungen für die Plattform bitrix24

Der Antrag ist zur leichteren Wiederauffindbarkeit jeweils als erster Eintrag im Activity Stream der Projektgruppe für den jeweiligen Antrag einzustellen. Sofern sich der Antrag im Abstimmungsverfahren befindet, ist er mit einer Umfrage (Antworten Ja/Nein) zu verbinden.

Aussetzung der Online-Mitgliederversammlung

Während der Pilotphase kann der Vorstand per Vorstandsbeschluss die Online-Mitgliederversammlung jederzeit aus- und wiedereinsetzen. Weitere Entwicklung nach der Pilotphase Im Anschluss an die Pilotphase ist die Weiterentwicklung bzw. Ergänzung in Richtung einer Online-Präsenz-Mitgliederversammlung zu prüfen.

§ 8 Datenschutz

Die bei der namentlichen Abstimmung dokumentierten personenbezogenen Daten in der technologischen Plattform sind innerhalb von einem Monat nach Abstimmungsende zu löschen.

Anhang

§9a Online-Mitgliederversammlung

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Bürgervereins Burgkunstadt hat das Recht, stimmberechtigter Teilnehmer der Online-Mitgliederversammlung zu sein. Die Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung wird von der Mitgliederversammlung nach § 9 beschlossen. Die Online-Mitgliederversammlung ist befugt, offizielle Aussagen des Bürgervereins Burgkunstadt in Form von Stellungnahmen und Positionspapieren zu entwickeln und zu beschließen. Wahlprogramme, Satzungsänderungen oder andere bindende Beschlüsse können von der Online-Mitgliederversammlung nicht beschlossen werden. Ein direkt dem aktuellen Wahlprogramm widersprechender Beschluss der Online-Mitgliederversammlung ist nichtig. Beschlüsse der Online-Mitgliederversammlung können keine gültigen Beschlüsse einer regulären Mitgliederversammlung aufheben. Zusätzlich zur konkreten Beschlussfassung soll die Online-Mitgliederversammlung andere Organe sowie die gewählten Kommunalvertreter des Bürgervereins inhaltlich unterstützen. Von der Online-Mitgliederversammlung erarbeitete Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und Anträge zu Wahlprogrammen haben empfehlenden Charakter.

Siehe auch