Freie Finanzspanne

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"Der die Mindestzuführung übersteigende Betrag wird als freie Finanzspanne bezeichnet, weil er als Eigenmittel für kommunale Investitionsausgaben zur Verfügung steht."<ref>Quelle: http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aktuell/medienstichworte.htm#Zufuehrung - abgerufen am 04.05.2016 um 11:42</ref>

Fußnoten

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