Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades vom 09.03.2017

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Quellenangabe: Bei den in der Kategorie 'Ortsrecht Burgkunstadt' dargestellten Normen handelt es sich um Ortstrecht der Stadt Burgkunstadt. Den Bearbeitungsstand in diesem Kommunalwiki können Sie am unteren Ende dieser Seite ablesen. Bitte prüfen Sie vorsorglich in der Ortstrechtssammlung der Stadt Burgkunstadt, ob etwaige Aktualisierungen vorliegen. Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. übernimmt keine Gewähr der Richtigkeit der Normentexte. Die rechtsverbindliche und aktuelle Fassung findet sich ausschließlich im Ordner Ortsrecht der Stadt Burgkunstadt.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt vom 09.03.2017

Die Stadt Burgkunstadt erlässt auf Grund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

§ 1 Gebührentatbestand

Für die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Burgkunstadt werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

1. Gebührenschuldner ist der Benutzer des Freibades. 2. Bei geschlossenen Gruppen ist der Gebührenschuldner der verantwortliche Leiter der Gruppe.

§ 3 Gebührenentrichtung

1. Die Gebühren sind bei der Kasse des Freibades zu entrichten. Als Nachweis für die Entrichtung der Gebühren erhält der Benutzer eine Eintrittskarte. Tageskarten gelten für den Tag, an dem sie gelöst sind. 2. Jede Karte ist aufzubewahren und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. 3. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für gelöste oder verlorengegangene Karten wird nicht erstattet. 4. Familien-/ Saisonkarten sind nicht übertragbar und gelten nur für die jeweilige Badesaison. Dutzendkarten behalten auch über die jeweilige Saison hinaus ihre Gültigkeit.

§ 4 Gebührenart und Gebührenhöhe

Für die Benutzung des Bades und der Einrichtungen werden folgende Gebühren festgelegt:

1. Einzelkarten

a) Erwachsene ab 18 Jahren 3,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche von 7 - 18 Jahren 1,50 EUR

c) Schüler und Studenten, Schwerbeschädigte ab 50 % GdB, Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Inhaber der Feuerwehr bzw. Ehrenamtskarte (über 18 Jahre mit entsprechendem Nachweis), Begleitpersonen von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf 2,50 EUR

d) Erwachsene ab 18:00 Uhr 2,00 EUR

e) Ermäßigte unter c) ab 18:00 Uhr 1,50 EUR

2. Dutzendkarten

a) Erwachsene ab 18 Jahren 30,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche von 7 - 18 Jahren 15,00 EUR

c) Schüler und Studenten, Schwerbeschädigte ab 50 % GdB, Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Inhaber der Feuerwehrbzw. Ehrenamtskarte (über 18 Jahre mit entsprechendem Nachweis) 25,00 EUR

3. Saisonkarten

a) Erwachsene ab 18 Jahren 55,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche von 7 - 18 Jahren 30,00 EUR

c) Schüler und Studenten, Schwerbeschädigte ab 50 % GdB, Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Inhaber der Feuerwehrbzw. Ehrenamtskarte (über 18 Jahre mit entsprechendem Nachweis) 45,00 EUR

4. Familienermäßigung

a) Familien mit bis zu zwei Kindern

Im Rahmen der Familienermäßigung kostet die Saisonkarte für das erste Kind 30,-- EUR und für das zweite Kind 19,-- EUR. Beim gemeinsamen Kauf von mindestens 3 Saisonkarten nach Nr. 3 durch eine Familie wird darüber hinaus ein Rabatt von 10 % gewährt.

Als Familienmitglieder gelten hier die Eltern und ihre minderjährigen bzw. unter Buchstabe b) aufgeführten Kinder.

b) Familie mit drei oder mehr Kindern

Hier kostet die Saisonkarte für das erste Kind 30,-- EUR und für das zweite Kind 19,-- EUR; für das dritte und jedes weitere Kind der Familie sind die Saisonkarten unentgeltlich. Beim gemeinsamen Kauf von mindestens 3 Saisonkarten nach Nr. 3 durch eine Familie wird darüber hinaus ein Rabatt von 10 % gewährt.

Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes in Verbindung mit einem Ausweis zu erbringen.

5. Mieten, Kaution und Warmdusche

a) Kaution Garderobenschlüssel 2,50 EUR b) Miete Liegen 1,00 EUR c) Kaution Liegen 2,50 EUR d) Jahresmiete Dauerkabine (unabhängig von Kartenart) 20,00 EUR e) Warmwasserdusche 0,20 EUR

6. Veranstaltungen

a) geschlossene Schulklassen 1,50 EUR b) Bei Sonderveranstaltungen kann eine abweichende Gebührenregelung durch schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

§ 5 Entstehen und Fälligkeit

Die Benutzungsgebühr entsteht mit dem Betreten des Bades. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrem Entstehen fällig.

§ 6 Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt vom 25.04.2001 außer Kraft.

Burgkunstadt, 09.03.2017

Stadt Burgkunstadt

Frieß

Erste Bürgermeisterin

Vorgängermorm