Diskussion:Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.

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Vorschlag --Kottan1982 (Diskussion) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):

Zuwendungen

  1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
  2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
  3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen.

Zuwendungen

Möglichkeiten:

  • M1a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
  • M1b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
  • M2a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
  • M2b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
  • M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
  • M3b: *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen von juristischen Personen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
Art der Person Betragsgrenze Veröffentlichung Vorbehalt Mitgliederversammlung
Juristische Person ??? Internet/ab ... €? Genehmigung/Veto?
Nicht-gemeinnützige jurist. Person ??? ??? ???
(P) GmbH & Co KG? ??? ??? ???
Parteien? ??? ??? ???
Verbände? ??? ??? ???

Quellen