Die Europäische Union und die Städtebau-, Wohnungsbau- und Baupolitik in Deutschland

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Die Städtebau- und Wohnungspolitik liegt in der Europäischen Union in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Dasselbe gilt für das Bauwesen, soweit es um Fragen der baulichen Sicherheit geht. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind für diese Politikfelder im Wesentlichen die Länder und Gemeinden zuständig.<ref>Quelle: http://library.fes.de/fulltext/stabsabteilung/01654-01.htm - abgerufen am 30.05.2020 um 14:34 Uhr</ref>

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  • EU-Recht für Bauprodukte: Die Europäische Union verbindet den freien Handel mit sicheren Produkten. Hersteller müssen ihre Produkte im Binnenmarkt höchstens einmal pro Eigenschaft testen. Die Mitgliedstaaten der EU dürfen unterschiedlich strenge Schutzniveaus und Grenzwerte beibehalten. Die Europäische Harmonisierung von Prüfmethoden entlastet die Hersteller und ermöglicht einen Wettbewerb mit der Produktleistung.

Siehe auch

Fußnoten

<references/>