Die Europäische Union und die Städtebau-, Wohnungsbau- und Baupolitik in Deutschland
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Die Städtebau- und Wohnungspolitik liegt in der Europäischen Union in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Dasselbe gilt für das Bauwesen, soweit es um Fragen der baulichen Sicherheit geht. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind für diese Politikfelder im Wesentlichen die Länder und Gemeinden zuständig.<ref>Quelle: http://library.fes.de/fulltext/stabsabteilung/01654-01.htm - abgerufen am 30.05.2020 um 14:34 Uhr</ref>
Institutionen
- Ausschuss der Regionen
- Europäische Investitionsbank
- GD REGIO der Europäischen Kommission
- Eurocities
- Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR)
- Europäisches Beobachtungsnetz für Raumordnung (ESPON): URL::https://www.espon.eu/
Projekte
Normen
Publikationen
- Die Europäische Union und die Städtebau-, Wohnungsbau- und Baupolitik in Deutschland: Positionspapier des Arbeitskreises Wohnungspolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung / Hrsg.: Uwe Blöcker ... - Bonn, 2003 - 61 S., ISBN 3898921786
- Vergleich wohnungspolitischer Ansätzein EU-Staaten, Internationales ExpertengesprächComparison of approaches to housing policyin EU countries, Hearing of international experts - Dokumentation des gemeinsam vom Bundesamt für Bauwesenund Raumordnung und dem Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung durchgeführten Expertengesprächsam 4. November 2005 in Berlin
- Instrumentarium für die Städteagenda der EU
Links
- EU-Recht für Bauprodukte: Die Europäische Union verbindet den freien Handel mit sicheren Produkten. Hersteller müssen ihre Produkte im Binnenmarkt höchstens einmal pro Eigenschaft testen. Die Mitgliedstaaten der EU dürfen unterschiedlich strenge Schutzniveaus und Grenzwerte beibehalten. Die Europäische Harmonisierung von Prüfmethoden entlastet die Hersteller und ermöglicht einen Wettbewerb mit der Produktleistung.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>