Beschlussvorlage

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Die Beschlussvorlage unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen Ladungsmangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die Presse.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref>

Submissionsergebnis und Beschlussvorlagen

Submissionsergebnisse dürfen nach der Auffassung von Busse/Keller der öffentlichen Beschlussvorlage nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der Niederschrift der Submission darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. VOB/A § 14 Abs. 8).<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 240</ref>

Stadtrat Burgkunstadt

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Rechtsprechung

  • BayVGH, BayVBl. 1980,339

Publikationen

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35, 240 (Submissionsergebnisse)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>