Berichtspflicht

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dem Gemeinderat (Kreistag, Bezirkstag) ist nach KommHV-Kameralistik § 29 unverzüglich zu berichten, wenn

1. eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach KommHV-Kameralistik § 28 verfügt worden ist oder

2. sich abzeichnet, daß der Haushaltsausgleich gefährdet ist oder

3. erkennbar wird, daß sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushalts nicht nur geringfügig erhöhen werden.

Normen