Baustellenzufahrt Obermainhalle

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Am 11.02.2014 bekam der Bürgerverein eine telefonische Anfrage von Anwohnern der Ortsstraßen Wolfsberg und Steig, die wir unter die Rubrik Bürgerbriefkasten fassen<ref>Es gibt die Bürgerbriefkästen für echte Post, wir verwenden den Begriff Bürgerbriefkasten aber auch für alle Anliegen der Burgkunstadter Bürger, die an uns herangetragen werden, gerne auch telefonisch oder per EMail.</ref>. Wir haben etwas Formulierungshilfe geleistet und das Anliegen an die Stadtverwaltung und das Landratsamt weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme:

"Als Anlieger der Ortsstraßen Wolfsberg und Steig sind wir nicht einverstanden mit der Entscheidung, den Baustellenverkehr für die Sanierung der Obermainhalle über unsere Ortsstraße abzuwickeln. Uns wäre es lieber, wenn der Baustellenverkehr über die Kirchleiner Straße abgewickelt wird, weil wir befürchten, dass sonst unsere OrtsstraßenWolfsberg und Steig unter Umständen stark beschädigt und dann saniert werden müssen. Das Landratsamt hat eine Zufahrt über die Kirchleiner Straße aus Kostengründen abgelehnt. Wie hoch wären diese Kosten? Und wie hoch wären die Kosten einer Sanierung der Ortsstraße Wolfsberg? Wer hätte die Sanierungskosten der Ortstraße Wolfsberg zu tragen? Die Anlieger oder die Stadt?"


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Stellungnahme der Stadt Burgkunstadt vom 17.02.2014

"Die Straße Wolfsberg wurde Anfang der 60er Jahre gebaut und ist damit mehr als 50 Jahre alt.

Der Stadtrat von Burgkunstadt hat am 17.07.2007 aufgrund von Begehungen des Verkehrsausschusses eine Schadensklassifizierung des städtischen Straßennetzes vorgenommen. In dieser Klassifizierung ist auch der Ausbau der Ortsstraße „Wolfsberg“ vorgesehen, da die Straße bereits 2007 in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Als Anmerkung ist hier angeführt, dass man die Bauarbeiten an der Dreifachturnhalle abwarten will.

Im Straßenausbaubeitragsrecht setzt die Erneuerung einer Straße voraus, dass die Nutzungsdauer abgelaufen ist und sich die Straße in einem erneuerungsbedürftigen Zustand befindet. Die Rechtsprechung geht bei einer Ortsstraße von einer Nutzungsdauer von 20 – 25 Jahren aus. Es ist somit festzustellen, dass die Nutzungsdauer der Straße Wolfsberg bereits zweimal abgelaufen ist. Zudem befindet sich die Straße in einem objektiv erneuerungsbedürftigen Zustand. Somit ist Abrechnung eines Straßenausbaubeitrages nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung geboten.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht die Belastung einer Straße mit Schwerlastverkehr einer Erneuerung nicht entgegen. Da die Belastung einer Straße mit Schwerlastverkehr für die Dauer der Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anliegenden Grundstück zum Lebensschicksal einer Straße gehört, steht der Erhebung von Beiträgen für eine nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer einer solchen Anlage vorgenommenen Erneuerung nicht entgegen, dass der tatsächliche Eintritt der Erneuerungsbedürftigkeit maßgeblich durch die Belastung mit dem Baustellenverkehr gefördert worden ist.

Die Abwicklung des Baustellenverkehrs über die Ortsstraße Wolfsberg hat somit keinen Einfluss auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge.

Die Kosten für den Ausbau der Ortsstraße Wolfsberg müssen teilweise von den Anliegern getragen werden und zwar in dem Umfang, wie es in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgkunstadt geregelt ist. Die Stadt Burgkunstadt muss den verbleibenden, ungedeckten Aufwand übernehmen.

Die Kosten für den Ausbau der Ortsstraße Wolfsberg können nicht beziffert werden, da hierfür noch keinerlei Planungen bei der Stadt vorliegen.

Die Stadt Burgkunstadt hat in mehreren Gesprächen Herrn Kreisbaumeister Weisser gebeten, dass man die Sanierung der Dreifachturnhalle über eine Baustraße unterhalb der Halle abwickeln sollte. Als Argumente hat die Stadt insbesondere die hohe Belastung der Anwohner durch die bisherigen Baumaßnahmen durch den Landkreis angeführt.

Der Stadt wurde mitgeteilt, dass man aus wirtschaftlichen Erwägungen von der Errichtung einer Baustraße wohl absehen wird. Die genauen Kosten der einzelnen Varianten müssten Sie bitte direkt mit dem Landkreis Lichtenfels abstimmen."

Stellungnahme des Landratsamtes Lichtenfels vom 18.02.2014

"In einer Anliegerversammlung der Stadt Burgkunstadt haben unser Kreisbaumeister Stefan W. und unser Kreiskämmerer Holger S. [Namen vom Bürgerverein gekürzt] das Thema angesprochen.

Jede der drei Varianten (Steig, Wolfsberg und Baustraße) hat Vor- und Nachteile. „Problem“ bei der ca. 270 Meter Baustraße von der Kirchleiner Straße aus ist Folgendes: In diesem Fall werden das vorhandene Rasenspielfeld und die Laufbahn sehr stark beeinträchtigt (u.a. durch die eigentliche Straße, Abstandsflächen, Bauzaun etc.) und stehen dann für den Sportunterricht in dieser Zeit, in der die Obermainhalle generalsaniert wird, nicht zur Verfügung.

Bei der vom Landkreis Lichtenfels angedachten Lösung über den „Steig“ wird zwar auch ein Teil des Hartplatzes wegfallen, aber das übrige Sportgelände wäre nutzbar. Herr Landrat Meißner hat sich mit Schreiben vom 19.11.2013 an den Ersten Bürgermeister Heinz Petterich gewandt und darum gebeten, dass die Sanierung der Straße „Am Steig“ zurückgestellt wird und im Anschluss an die Generalsanierung der Obermainhalle durchgeführt wird. Der Landkreis wäre bei der Straßensanierung so oder so mit ca. 105.000 € Straßenausbaubeitrag an den ca. 420.000 € teuren Maßnahme beteiligt.

Die Zufahrt über den Wolfsberg scheidet aus Sicht des Landratsamtes wegen der Engstelle zur Kulmbacher Straße und der fehlenden Wendemöglichkeit aus.

Die Baustraße von der Kirchleiner Straße würde ca. 65.000 € kosten. Für diese Summe könnten zwei neue Computerräume angeschafft werden, was nach Auffassung der Landkreisverwaltung besser investiertes Geld wäre.

Der Landkreis Lichtenfels hat im Jahr 2005 die beiden Schulen von der Stadt Burgkunstadt übernommen und damit auch den Schulstandort als solchen. Ein Großteil des sportlichen Geschehens in Burgkunstadt spielt sich in der Obermainhalle ab. Daher ist die Generalsanierung dieser Halle nicht nur für die beiden Schulen von großer Bedeutung, sondern auch für das Vereinsleben der gesamten Stadt Burgkunstadt von hohem Interesse.

Dem Landkreis Lichtenfels ist bewusst, dass die Informationsstrategie der Landkreisverwaltung bei den letzten Baumaßnahmen an den beiden Schulen den Anliegern gegenüber verbesserungswürdig war. Das wollen wir bei der Generalsanierung aber ändern und künftig rechtzeitiger und umfassender informieren.

Zudem sind bei der Generalsanierung weit weniger Beeinträchtigungen zu erwarten als beim Abriss und Neubau der Kathi-Baur-Halle. Es wird lediglich das Hallendach abmontiert und neu aufgebaut (Bauzeit ca. 5 Monate) sowie der Innenausbau der Halle vorgenommen. Damit entsteht in Burgkunstadt eine der modernsten Sporthallen im Landkreis.

Die Landkreisverwaltung plädiert daher für eine Zufahrt über die „Steig“."

Historie

  • 11.02.2014 - telefonische Anfrage
  • 12.02.2014 - Formulierungshilfe durch Bürgerverein bei Anliegen der Anwohner
  • 13.02.2014 - Einverständnis der Anwohner, das Anliegen wie formuliert an Landratsamt und Stadtverwaltung weiterzuleiten
  • 13.02.2014 17.30 Uhr - Weiterleitung des Anliegens an das Landratsamt Lichtenfels
  • 13.02.2014 17:35 Uhr - Weiterleitung des Anliegens an die Stadtverwaltung Burgkunstadt
  • 17.02.1014 07:01 Uhr - Stellungnahme der Stadt Burgkunstadt
  • 18.02.2014 17:35 Uhr - Stellungnahme des Landratsamtes Lichtenfels
  • 20.02.2014 17:52 Uhr - Anfrage an Landratsamt Lichtenfels, ob Einverständnis mit Veröffentlichung der Stellungnahmen im Wortlaut besteht
  • 20.02.2014 17:53 Uhr - Anfrage an Stadt Burgkunstadt, ob Einverständnis mit Veröffentlichung der Stellungnahmen im Wortlaut besteht
  • 20.02.2014 17:55 Uhr - Einverständnis der Stadt Burgkunstadt mit Veröffentlichung
  • 20.02.2014 20:21 Uhr - Einverständnis des Landratsamtes Lichtenfels mit Veröffentlichung
  • 20.02.2014 23:47 Uhr - Veröffentlichung der Stellungnahmen

Siehe auch

Fußnoten

<references />