Ausgangsmesszahl

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Berechnung


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Fiktive Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt nach der alten Rechtslage

  • Ermittlung der Einwohnerzahl
    • Einwohnerzahl am 31.12. des vorvorhergehenden Jahres<ref>FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 1</ref> (31.12.2014): 6410
    • durchschnittliche Einwohnerzahl der 10 vorangegangenen Jahre<ref>FAG Art. 3 Abs. 2 i.V.m. FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 2</ref> (1.1.2004-31.12.2013): 6728<ref>Überprüfung der Zahlen erforderlich</ref>
    • Für die Berechnung maßgebliche Einwohnerzahl: 6728<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
    • 3/5 der Personen mit Nebenwohnung am 25.05.1987 (Stichtag der Volkszählung) (FAG Art. 3 Abs. 4) (3/5% von 241<ref>Quelle: Statistisches Landesamt Bayern</ref>): 144
    • Einwohner insgesamt: 6872<ref>Überprüfung der Zahlen erforderlich</ref>
  • Ansätze
    • Hauptansatz nach Gemeindegröße (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): 113,1 %
    • für strukturschwache Gemeinden (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): --
    • Ansätze insgesamt: %
  • gewichtete Einwohnerzahl (6872 x 113,1 % =): 7774

Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt nach der neuen Rechtslage

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Gesetze

Bayern

Rechtsverordnungen

Bayern

Siehe auch

Fußnoten

<references/>