Allgemeines Städtebaurecht
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Das Erste Kapitel im Baugesetzbuch (BauGB) behandelt das Allgemeine Städtebaurecht (§§ 1 - 135c). Dazu gehören
- Teil. Bauleitplanung (§§ 1 - 13a)
- Teil. Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28)
- Teil. Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44)
- Teil. Bodenordnung (§§ 45 - 84)
- Teil. Enteignung (§§ 85 - 122)
- Teil. Erschließung (§§ 123 - 135)
- Teil. Maßnahmen für den Naturschutz (§§ 135a - 135c)