2. Satzung der Stadt Burgkunstadt über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mainklein (Einbeziehungssatzung) vom 02.07.2014

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Burgkunstadt 2. Einbeziehungssatzung Mainklein<ref>Quelle: https://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/rathaus-verwaltung/pdf-satzungen/2014-07-02-satzung.pdf - abgerufen am 13.08.2019 um 23:29 Uhr</ref>

Verbindliche Festsetzungen

1 . Geltungsbereich

Grenzsymbol.png Grenze des Geltungsbereiches

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.Nr. 500 der Gemarkung Theisau.

2. Art der baulichen Nutzung

Dorfgebiet (MD) - § 5 BauNVO

Erstellt von der Stadt Burgkunstadt Planfassung vom: 14.03.2014

Verfahrensvermerke:

l. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 22.04.2014 bis 23.05.2014 Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Einbeziehungssatzung Mainklein Stellung zu nehmen.

2. Die Stadt Burgkunstadt hat mit Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2014 die Einbeziehungssatzung Mainklein nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

3. Ausgefertigt am 02.07.2014

4. Der Satzungsbeschluss wurde am 3.7.2014 ortsüblich bekanntgemacht. Die Satzung liegt einschließlich ihrer Begründung zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Burgkunstadt aus; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Burgkunstadt, den 04.07.2014

Stadt Burgkunstadt

Christine Frieß

Erste Bürgermeisterin

Lageplan siehe http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/rathaus-verwaltung/pdf-satzungen/2014-07-02-satzung.pdf

2. Satzung der Stadt Burgkunstadt über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mainklein (Einbeziehungssatzung)

Vom 02.07.2014

Auf Grund von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Art. 23, 24 und 26 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Burgkunstadt folgende Satzung:

§ 1

Das Grundstück Flst.Nr. 500 in Mainklein, Gemarkung Theisau, wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mainklein (S 34 Abs. I BauGB) einbezogen. Der beigefiigte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ergibt sich aus § 34 BauGB in Verbindung mit den auf dem beigefügten Lageplan genannten verbindlichen Festsetzungen

§ 3

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Burgkunstadt, den 02.07.2014

Stadt Burgkunstadt

Christine Frieß

Erste Bürgermeisterin

Stadt Burgkunstadt Zweite Einbeziehungssatzung Mainklein Begründung

Es wurde eine Bauvoranfrage auf Errichtung von zwei eingeschossigen Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Flst.Nr. 500 in Mainklein, Gemarkung Theisau, eingereicht.

Das Grundstück Flst.Nr. 500 ist im Flächennutzungsplan zwar schon als Baufläche (Dorfgebiet) dargestellt, dies allein begründet aber kein Baurecht. Die zu bebauende Fläche liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Voraussetzung für die geplante Bebauung ist, dass das Grundstück Flst.Nr. 500 durch eine entsprechende Satzung in den Innenbereich (Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach S 34 Baugesetzbuch) mit einbezogen wird.

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben würde sich dann aus § 34 Baugesetzbuch ergeben.

Ob bei einer Bebauung des Grundstückes im Hinblick auf die Eingriffsregelung des S la Abs. 2 und 3 BauGB Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, ist im Einzelgenehmigungsverfahren zu prüfen.

Die erforderliche Satzung wird erlassen, da das besagte Grundstück schon zu einem großen Teil von bebauten Grundstücken umgeben ist und eine Bebauung des Grundstückes einen Lückenschluss bilden würde.

Burgkunstadt, den 01.07.2014

Stadt Burgkunstadt

Christine Frieß

Erste Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk

Die zweite Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Mainklein wurde am 02.07.2014 in der Verwaltung der Stadt Burgkunstadt zur Einsichtnahme niedergelegt.

Hierauf wurde durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus hingewiesen. Der Anschlag wurde am 03.07.2014 angeheftet und am 05.08.2014 wieder abgenommen.

Burgkunstadt, den 06.08.2014

Stadt Burgkunstadt

Christine Frieß

Erste Bürgermeisterin

Siehe auch

Fußnoten

<references/>