Überwachungspflicht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nach GO Art. 30 Abs. 3 überwacht der Gemeinderat die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Werkzeuge
- Anfragen
- Anträge
- Beschlüsse
- Rechnungsprüfung, GO Art. 103 ff.
Normen
- GO Art. 30 Abs. 3
Publikationen
- Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, Kap. 2 (Konkretisierung der Überwachungspflicht)
- Rohde, Der Gemeinderat als Kontrollorgan, 2002