Brandschutz
Version vom 26. Mai 2014, 12:01 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
In Schulen und Kindergärten
Organisation
Sicherheitsbeauftragter für den inneren Schulbereich
Sicherheitsbeauftragter für den äußeren Schulbereich
Bestandsschutz
GUV-S1 "Schulen" § 29<ref>Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s1.pdf#page=24 abgerufen am 26.05.2014</ref>
(1) Soweit beim In-Kraft-Treten dieser Unfallverhütungvorschrift eine Einrichtung errichtet ist oder mit ihrer Errichtung begonnen worden ist und in dieser Unfallverhütungsvorschrift Anforderungen gestellt werden, die über die bisher gültigen Anforderungen hinausgehen, ist diese Unfallverhütungsvorschrift vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht anzuwenden.
(2) Einrichtungen nach Absatz 1 müssen entsprechend dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert werden, sofern
1. sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
2. die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,
3. konkrete schulische Unfallschwerpunkte eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellen
Publikationen
- GUV-V S1 (bisher GUV 6.3) Unfallverhütungsvorschrift Schulen vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni 2002 - Gesetzliche Unfallversicherung
- GUV-SI 8051 (bisher GUV 57.1.44) GUV-Informationen Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen - Feueralarm in der Schule Hinweise für Alarmpläne, für den Feueralarm und für die Unterweisung der Schüler
- GUV-SI 8064 (bisher GUV 20.2.2) GUV-Informationen Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte
Links
- http://dozenten.alp.dillingen.de/2.8/images/VSE/Material/konzeptbrandschutzpraevention.pdf
- Baulicher und organisatorischer Brandschutz an Schulen
Fußnoten
<references />