Bodenschutz

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Das Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG) bezweckt gemäß BBodSchG § 1 Satz 1, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind nach BBodSchG § 1 Satz 2

Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (BBodSchG § 1 Satz 3).

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Normen

Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG)

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

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