Online-Mitgliederversammlung

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Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine Mitgliederversammlung auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.<ref>OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011 - I-27 W 106/11 = NJW 2012, 940 Amtlicher Leitsatz</ref>

Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 Artikel 2 § 5 Abs. 2 kann der Vorstand abweichend von BGB § 32 Absatz 1 Satz 1 auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

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Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>