Subventionsanspruch
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Anspruchsgrundlagen
- Aus dem Haushaltsplan in Verbindung mit neinem Haushaltstitel kann wegen der fehlenden Außenwirkung kein Anspruch auf Gewährung einer Subvention hergeleitet werden.
- GG Art. 3 Abs. 1: Ein Anspruch kann sich aus dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung (Ermessensreduzierung auf Null) ergeben. Richtlinien (VV) haben allerdings keine Außenwirkung