Planaufstellungsverfahren

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Planaufstellungsverfahren beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss.

Aufstellungsbeschluss

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. (BauGB § 2 Abs. 1)

Satzungsbeschluss

Publikationen

  • * Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 9761 (Teil 4 Ziffer 4.4.2)

Siehe auch